zur Änderung der Satzung
zur Regelung
von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Hallerndorf vom 24.01.2023 erlässt die Gemeinde Hallerndorf folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:
§ 1
§ 3 Abs. 2 erhalt folgenden Wortlaut:
„Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 45,00 EUR für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.“
§ 2
Die Änderung tritt zum 01.02.2023 in Kraft.