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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 3/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

zur Änderung der Satzung

zur Regelung

von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Hallerndorf vom 24.01.2023 erlässt die Gemeinde Hallerndorf folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:

§ 1

§ 3 Abs. 2 erhalt folgenden Wortlaut:

„Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 45,00 EUR für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.“

§ 2

Die Änderung tritt zum 01.02.2023 in Kraft.

Hallerndorf, den 31.01.2023
gez. Gerhard Bauer
1. Bürgermeister