Die Wahlbenachrichtigungen mit Vordruck für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins werden allen Wahlberechtigten wie gewohnt per Post zugestellt. Die Benachrichtigungen sollten bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein.
Bisher konnten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ab dem 41. Tag vor der Wahl ausgegeben werden. Aufgrund einer Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung ist diese Frist deutlich verkürzt worden. Für die Kommunalwahl 2026 dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst ab 16.02.2026 ausgegeben werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.