Bekanntmachung
über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder
des ersten Bürgermeisters
und für die Wahl des Gemeinderates
in der Gemeinde Hallerndorf, Landkreis Forchheim,
am Sonntag, 08. März 2026
Die Bekanntmachungen der ermittelten vorläufigen Wahlergebnisse für die Wahl der 1. Bürgermeisterin oder des 1. Bürgermeisters und des Gemeinderates erfolgt (unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss) durch Aushang in der Amtstafel am Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10. Die digitale Fassung der Bekanntmachungen der vorläufigen Wahlergebnisse wird auch auf der Homepage der Gemeinde Hallerndorf unter www.hallerndorf.de veröffentlicht.
Gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG gilt die Wahl als angenommen, wenn die oder der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt der Gemeinde Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, abgelehnt hat.
Entscheidend für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG ist der Aushang in der Amtstafel am Rathaus Hallerndorf.
Angeschlagen am: ________________________ abgenommen am: ________________________