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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 4/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Bekanntmachung

über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder

des ersten Bürgermeisters

und für die Wahl des Gemeinderates

in der Gemeinde Hallerndorf, Landkreis Forchheim,

am Sonntag, 08. März 2026

Die Bekanntmachungen der ermittelten vorläufigen Wahlergebnisse für die Wahl der 1. Bürgermeisterin oder des 1. Bürgermeisters und des Gemeinderates erfolgt (unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss) durch Aushang in der Amtstafel am Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10. Die digitale Fassung der Bekanntmachungen der vorläufigen Wahlergebnisse wird auch auf der Homepage der Gemeinde Hallerndorf unter www.hallerndorf.de veröffentlicht.

Gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG gilt die Wahl als angenommen, wenn die oder der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt der Gemeinde Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, abgelehnt hat.

Entscheidend für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG ist der Aushang in der Amtstafel am Rathaus Hallerndorf.

Hallerndorf, den 11.02.2026
Christian Schmitt
Wahlleiter

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