Auch Kinder benötigen seit 01.01.2024 einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses muss das Kind immer persönlich anwesend sein. Zusätzlich benötigen Sie noch folgende Unterlagen:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft wird
Kosten:
Die Ausweisdokumente haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Da ein Personaldokument jedoch ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen bei Grenzübertritten insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit bis zu vier Wochen und länger betragen kann.