Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Eggolsheimer Gruppe - ZWE vom 08.02.2024
und
Bekanntmachung der Beitragssatzung für die Verbesserung und
Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS)
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Eggolsheimer Gruppe – ZWE – vom 08.02.2024
Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 08.02.2024 und die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtigung (VES-WAS) vom 08.02.2024 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe wurden im Amtsblatt des Landkreises Forchheim Nr.: 05/24 v. 21.02.2024 bekanntgemacht.
Information des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe über geplante Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
WARUM WERDEN VERBESSERUNGSBEITRÄGE/ ERNEUERUNGSBEITRÄGE ERHOBEN?
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe versorgt die vier Gemeinden Altendorf, Buttenheim, Eggolsheim und Hallerndorf mit frischem Trinkwasser, das bei Bedarf bequem aus der Leitung kommt. Diesen Luxus genießt man in der Regel selbstverständlich. Bei einem Wasserrohrbruch oder wenn das Wasser abgestellt werden muss, wird uns dies erst bewusst.
Um in Zukunft diese Versorgungssicherheit uneingeschränkt nutzen zu können, hat der Zweckverband der Eggolsheimer Gruppe in den letzten Jahren einige Maßnahmen durchgeführt und wird hierfür auch zukünftig Maßnahmen durchführen (hier besteht kein Zusammenhang mit der letztjährigen Schutzchlorung). Auch aktuell wurden bzw. werden mehrere Vorhaben umgesetzt. Dies sind unter anderem:
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Zweckverband der Eggolsheimer Gruppe nun verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen. (Prinzip der Kostendeckung).
Es ergibt sich ein offener Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 9.043.158 €/netto. Die Umlage dieser Summe erfolgt mit der Erhebung von Vorauszahlungsbescheiden.
VERBESSERUNGSBEITRAG/ ERNEUERUNGSBEITRAG WAS IST DAS?
In Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung, die Verbesserung oder Erneuerung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss.
Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung oder Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung wie z.B. der Wasser- versorgungseinrichtung ein Vorteil erwächst. Der Verbesserungs-/Erneuerungsbeitrag kann bei jeder Verbesserungs-/Erneuerungsmaßnahme im Bereich der öffentlichen Einrichtung z.B. Wasserversorgungseinrichtung erhoben werden.
Alle weiteren Grundlagen zur Erhebung von Verbesserungs-/Erneuerungsbeiträgen werden in der entsprechenden Verbesserungs- und Erneuerungsbeitragssatzung des Zweck-verbandes zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe geregelt. Diese wurde am 08.02.2024 beschlossen und kann unter www.eggolsheimer-gruppe.de eingesehen werden.
WELCHE GRUNDSTÜCKE SIND BEITRAGSPFLICHTIG?
Ein Verbesserungs-/Erneuerungsbeitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte bzw. gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, die ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgung haben oder tatsächlich an der Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind.
BEITRAGSPFLICHT – WER IST BEITRAGSPFLICHTIG?
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.
WANN IST DIE ZAHLUNG FÄLLIG?
Der Verbesserungs-/Erneuerungsbeitrag ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Eine Erhebung des Beitrags ist auf drei Raten angedacht. Die Raten werden voraussichtlich in den Jahren 2024, 2025 und 2026 erhoben. Die genauen Zahlungstermine können dem Beitragsbescheid entnommen werden. Sollte eine rechtzeitige Zahlung der Raten nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserer Kasse in Verbindung.
WIE WIRD DER BEITRAG BERECHNET?
Der Verbesserungs-/Erneuerungsbeitrag berechnet sich nach der Grundstücks- und der Geschossfläche. Hierzu wurden ab dem Jahr 2021 durch die Dr. Schulte u. Röder Kommunalberatung UG & Co. KG eine Flächenerhebung durchgeführt. Im Anschluss daran hat jeder Eigentümer ein Aufmaßblatt erhalten, welches Grundlage für die Verbesserungs-/ Erneuerungsbeiträge ist.
WIE HOCH SIND DIE BEITRAGSSÄTZE?
Der momentane vorläufige Verbesserungs-/ Erneuerungsbeitrag beträgt für die Wasserversorgungseinrichtung
| je m² Grundstücksfläche | 0,50 € |
| je m² Geschossfläche | 2,06 € |
jeweils zuzüglich 7,0 % Mehrwertsteuer
Die endgültigen Beitragssätze stehen erst nach Abschluss der Maßnahmen fest.
WIE BERECHNET SICH DER VERBESSERUNGS- ERNEUERUNGSBEITRAG?
Die für Sie gültigen Grundstücks- und Geschossflächen können dem Aufmaßblatt der Dr. Schulte u. Röder Kommunalberatung UG & Co. KG entnommen werden. Wir haben folgende Beispiele zur Veranschaulichung gewählt:
| „Durchschnittliches Anwesen“ mit 700 m² Grundstücksfläche und 300 m² Geschossfläche | ||
| 700 m² x 0,50 € | = | 350,00 Euro |
| 300 m² x 2,06 € | = | 618,00 Euro |
| Summe (netto) | = | 968,00 Euro |
| + 7 % MwSt. | = | 67,76 Euro |
| Zu zahlen wäre somit ein Beitrag von |
| 1.035,76 Euro |
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| „Größeres Anwesen“ mit 1.000 m² Grundstücksfläche und 350 m² Geschossfläche | ||
| 1.000 m² x 0,50 € | = | 500,00 Euro |
| 350 m² x 2,06 € | = | 721,00 Euro |
| Summe (netto) | = | 1.221,00 Euro |
| + 7 % MwSt. | = | 85,47 Euro |
| Zu zahlen wäre somit ein Beitrag von |
| 1.306,47 Euro |
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WIR SIND FÜR SIE DA!
Diese Kurzinformation soll Ihnen einen Überblick über das Beitragsrecht geben und helfen, den Beitragsbescheid, sowie die Gründe für den Erlass besser zu verstehen. Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Gerne können Sie sich an die Ansprechpartner im Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe wenden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Eggolsheimer Gruppe
Hauptstraße 27, 91330 Eggolsheim
Tel: 09545 444 -170
E-Mail: zwe@eggolsheim.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch:
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Donnerstag:
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