Die Gemeinde Hallerndorf macht ihre Hausaufgaben und beschließt Sanierungsmaßnahmen im Abwasserbereich.
Der Gemeinderat hatte die seit mehreren Jahren ausstehende Reinigung und eine Untersuchung des gemeindlichen Kanalnetzes (55 Kilometer Leitungsnetz) in 2020 beauftragt. Zweck dieser Beauftragung war es, ein notwendiges Sanierungskonzept zu entwickeln um aktuelle und dringend anstehende Sanierungen durchzuführen und strukturiert, vorausschauend und verantwortungsvoll zu agieren.
Da das Entwässerungssystem eine kostendeckende Einrichtung ist, soll diese Investition nach dem Kommunalen Abgabegesetz von den Nutzern der Einrichtung aufgebracht werden. Deswegen wurden im Vorfeld Vermessungsarbeiten durch das Fachbüro Dr. Schulte|Röder durchgeführt, um eine rechtssichere und korrekte Berechnungsgrundlage für die dann notwendige Beitrags- und Gebührenerhebung durchführen zu können. Die Hintergründe und rechtlichen Gegebenheiten wurden vom Fachbüro Dr. Schulte|Röder in einer extra angesetzten Bürgerinformationsveranstaltung in der Doppelsporthalle der Grund- und Mittelschule Hallerndorf erläutert. Das Interesse war sehr groß. Ca. 350 Bürgerinnen und Bürger haben das Angebot der Gemeinde wahrgenommen und sich aus erster Hand informiert.
Bereits durchgeführte Schritte:
| • | Entscheidung Kanalsanierung | November 2020 |
| • | Beauftragung Ingenieurbüro für die Projektierung | November 2020 |
| • | Kanalbefahrungen und Kanalreinigungen | November 2020 |
| • | Beauftragung und Durchführung der Vermessung aller Grundstücke durch das Fachbüro Dr. Schulte | Röder | Oktober 2021 - Oktober 2022 |
| • | Bürgerveranstaltung zu den Vermessungsergebnissen | Januar 2023 |
| • | Anhörungstermine für Grundstückseigentümer | Januar 2023 |
| • | Beschluss die sofortigen und kurzfristig notwendigen Sanierungsmaßnahmen (2,45 Mio. € / sieben Jahre) | Januar 2023 |
| • | Beschluss zur Finanzierung über eine Beitragserhebung | März 2023 |
Nachdem nun alle erforderlichen Grundlagen für eine repräsentative Berechnung vorliegen, hat der Gemeinderat Hallerndorf in seiner Sitzungen vom 28.3.23 eine Beitragsfinanzierung beschlossen.
Damit Sie für sich einschätzen können welcher Beitrag für Ihr Grundstück zu erwarten ist, haben wir verschiedene Beispielrechnungen durchgeführt. Diese stellen sich wie folgt dar:
Orientierungswerte:
| Beispiele | Grundstück | Geschoss-fläche | Prognose der Beitragshöhe |
| Durchschnitt Anwesen | 700 m² | 300 m² | 733 Euro |
| Kleines Anwesen | 350 m² | 210 m² | 465 Euro |
| Großes Anwesen | 1000 m² | 350 m² | 917 Euro |
| Sehr großes Anwesen | 2500 m² | 500 m² | 1.675 Euro |
| Unbebautes Anwesen | 700 m² | 175 m² | 562 Euro |
Die Werte für Grundstücke / Geschossflächen wurden von Fachbüro Dr. Schulte | Röder ermittelt
Die nächsten Schritte sind nun die Erstellung einer Beitragssatzung mit dem Fachbüro Dr. Schulte | Röder sowie die Terminierung der drei Ratenzahlungen.
Sie dürfen sich darauf verlassen, dass dem Gemeinderat und mir ein transparentes, strukturiertes und planbares Vorgehen auch weiterhin sehr wichtig ist. Sie als Beitragszahler werden schnell über die weiteren zu fassenden Beschlüsse und das weitere Vorgehen informiert.