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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 8/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Hallerndorf hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 den Bebauungsplan „Regnitzwehr“ mit integriertem Grünordnungsplan und Änderung der Bebauungspläne „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 6,05 ha.

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummern 142/1, 143/1 und 147 (jeweils ganz), 135, 138, 149, 149/4, 150 (jeweils Teilflächen) und der Gemarkung Schlammersdorf und die Flurstücksnummern 112, 113, 114, 115, 121, 122, 122/1, 122/2 (jeweils ganz), 116, 119,130, 131, (jeweils Teilflächen) und der Gemarkung Pautzfeld wird wie folgt umgrenzt:

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im Norden durch landwirtschaftliche Flächen

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im Westen, Süden, und Osten durch bestehende Gewerbefläche der Bebauungspläne „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ und durch die Industriestraße angrenzend an die Regnitz.

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im Südwesten durch eine Grünfläche / Wald

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Die Gemeinde Hallerndorf beabsichtigt, den Lückenschluss der beiden bestehenden Gewerbegebiete „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ herzustellen, und eine weitere Gewerbefläche auszuweisen.

Zum Geltungsbereich zählt noch eine externe Ausgleichsfläche mit 0,9 ha für den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich auf einer Teilfläche der Flurnummer 197 der Gemarkung Trailsdorf.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Regnitzwehr“ mit integriertem Grünordnungsplan und Änderung der Bebauungspläne „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ in der Fassung vom 08.04.2025 und die Begründung sind

vom 28. April 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025

im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Hallerndorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.hallerndorf.de

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

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Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

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Anlage Schalltechnische Untersuchung

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Anlage Geruchstechnische Untersuchung

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Anlage Artenschutzrechtliche Prüfung

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Anlage Baugrundgutachten

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Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Landratsamt Forchheim (Umweltschutz, Bodenschutz)

Regierung von Oberfranken (SG 32)

Wasserwirtschaftsamt Kronach

Landesfischereiverband

WSA Donau MDK (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt)

Es wird darauf hingewiesen,

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dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

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dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Hallerndorf (Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00Uhr, zusätzlich Donnerstag 13.30 – 18.00Uhr) ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.

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Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeine Hallerndorf, den 18.04.2025
gez.
Gerhard Bauer
1. Bürgermeister