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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 9/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen von 2024 bis 2028

Der Gemeinderat Hallerndorf hat in der Sitzung am 18.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bamberg und das Amtsgericht Forchheim gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 05.05.2023 bis 12.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Hallerndorf aus. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10 oder zu Protokoll am gleichen Ort in der Zeit von 15.05.2023 bis 22.05.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Hallerndorf, den 19.07.2023
gez.
Gerhard Bauer
1. Bürgermeister