Das Verbrennen von Gartenabfällen ist innerhalb geschlossener Ortschaften generell nicht erlaubt.
Außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile darf es nur an Werktagen (Montag - Samstag) in der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr vorgenommen werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Nutzfeuer mindestens sieben Werktage vor dem Abbrennen im Rathaus der Gemeinde Hallerndorf angemeldet werden müssen.
Folgende Daten müssen dabei angegeben werden:
Name, Vorname
Wohnadresse
Telefon - bevorzugt Handy, da die ständige Erreichbarkeit des Feuerbetreibers während der gesamten Abbrenndauer gewährleistet sein muss
Feuerart (siehe oben)
Beginn und Ende des Feuers
Ort des Feuers (Adresse, Flurnummer, Lagebeschreibung, -bezeichnung)
Die Anmeldung des Feuers muss schriftlich erfolgen!
Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Musik- oder Grillfest, Kirchweih, etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, benötigen Sie eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis gemäß § 12 GastG.
Aufgrund der verpflichtenden Beteiligung von Behörden wie Polizei und Jugendamt sind die schriftlichen Anträge spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Hallerndorf abzugeben. Zu kurzfristig eingereichte Anträge können nicht mehr genehmigt werden.
Die entsprechenden Anträge finden Sie auch auf unserer Homepage
www.gemeinde hallerndorf.de.
Ansprechpartner Gemeinde:
Frau Petra Verleger (Ordnungsamt)
Tel.: 09545-4439-116
Mail: verleger@hallerndorf.de