Die Haushaltssatzung des Friedhofszweckverbandes Hallerndorf-Hirschaid wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 13.03.2024 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, öffentlich aus.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung
des Friedhofszweckverbandes Hallerndorf-Hirschaid
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Friedhofszweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 18.600 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 0 €
festgesetzt.
§ 2 - Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 3 - Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 - Betriebskostenumlage, Investitionsumlage
| 1. | Betriebskostenumlage: Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird auf 10.550 € festgesetzt und je zur Hälfte auf die Verbandsmitglieder umgelegt. |
| 2. | Investitionsumlage: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wird auf 0 € festgesetzt. |
§ 5 - Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 € festgesetzt.
§ 6 - Sonstige Festsetzungen
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7 - Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.