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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 9/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Die Haushaltssatzung des Friedhofszweckverbandes Hallerndorf-Hirschaid wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 13.03.2024 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung

des Friedhofszweckverbandes Hallerndorf-Hirschaid

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Friedhofszweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  — 18.600 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  0 €

festgesetzt.

§ 2 - Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 - Betriebskostenumlage, Investitionsumlage

1.

Betriebskostenumlage: Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird auf 10.550 € festgesetzt und je zur Hälfte auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

2.

Investitionsumlage: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wird auf 0 € festgesetzt.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 € festgesetzt.

§ 6 - Sonstige Festsetzungen

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Hallerndorf, den 22.04.2024
gez.
Gerhard Bauer
Verbandsvorsitzender