Bei der am 30.03.2026 stattgefundenen nicht-öffentlichen Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Willersdorf wurde über die Verwendung des Jagdpachtschillings abgestimmt. Dazu wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:
„Die Jagdgenossenschaft Willersdorf beabsichtigt, einen Teil des diesjährigen Jagdpachtschillings für den Wegeunterhalt zu verwenden. Darüber hinaus ist die Anschaffung eines GPS-gestützten Grenzsteinsuch- und Vermessungsgeräts vorgesehen.“
Gegen den Beschluss kann innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch beim Unterzeichner erhoben werden.