Das Landratsamt Forchheim hat die Vorbereitung und die Durchführung die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2026 sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis rechtsaufsichtlich geprüft. Die Überprüfung ergab keine Beanstandungen. Da die Frist zur Wahlanfechtung gem. Art. 50 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz inzwischen abgelaufen ist, sind die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2026 nun abgeschlossen.