Gerade wenn man jemanden pflegt, kommt oft das Problem hinzu, dass die Mülltonne für den höheren Anfall von Pflegematerial, oft Inkontinenzmaterial, nicht mehr ausreicht. Deshalb gilt im Landkreis Traunstein eine Härtefallregelung um Bürger*innen zu entlasten, die in einem größerem Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen, o.ä.) benötigen.
Die Härtefallregelung legt fest, dass berechtigte Haushalte pro Jahr 24 kostenlose Müllsäcke vorab erhalten um ihr erhöhtes Müllaufkommen bewältigen zu können. Berechtigt sind Personen, die entweder selbst inkontinent sind oder in deren Haushalt jemand lebt, der an Inkontinenz leidet.
Für die Genehmigung ist es nötig einen Antrag zu stellen. Antragsformulare können beim Quartiersmanagement angefordert bzw. abgeholt werden. Benötigt wird daneben noch ein ärztliches Attest, dass das Vorliegen einer Inkontinenz aus medizinischer Sicht belegt.
Das ausgefüllte Formular und das ärztliche Attest müssen dann an das
Landratsamt Traunstein
Kommunale Abfallwirtschaft
Papst-Benedikt-XVI-Platz
83278 Traunstein
geschickt werden. Es ist aber auch möglich ein formloses Fax (0861 58 - 9472) oder eine E-Mail (abfallgebuehren@traunstein.bayern) zu schicken.
Nach Bewilligung verschickt das Landratsamt dann ein Bewilligungsschreiben, mit dem im Rathaus in Seebruck die 24 kostenlosen Müllsäcke abgeholt werden können. Nach einem Jahr muss ein Verlängerungsantrag mit neuem Attest eingereicht werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Quartiersmanagement der Gemeinde (Tel. 08667/8885-16) oder an die Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt (Tel 0861-58-101) wenden.