Der Ausschuss für Bau und gemeindliche Entwicklung hält seine regelmäßigen Sitzungen vor der Gemeinderatssitzung jeweils montags um 17 Uhr ab. In diesem Ausschuss sollen insbesondere die laufenden Bauangelegenheiten beschließend abgehandelt werden. Weitere Sitzungen mit vorberatendem Schwerpunkt beruft der Vorsitzende nach eigenem Ermessen ein.
Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Balkons eines Mehrfamilienhauses in Seeon (Truchtlachinger Straße 2)
Bei dem Ausbau des Dachgeschosses handele es sich laut Antragstellerin um die Errichtung einer dritten Wohneinheit als Mietwohnung im Dachgeschoss. In dem vorhandenen Gebäude befinden sich derzeit zwei eigenständige Wohneinheiten im Erdgeschoss und im Obergeschoss. Das Dachgeschoss wird derzeit lediglich als Abstellfläche genutzt. Im Zuge der Baumaßnahme soll auch eine energetische Sanierung der bereits vorhandenen Wohneinheiten erfolgen.
Beschluss: Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Seebruck-Ortsmitte" zur Errichtung einer Sichtschutzmauer in Seebruck (Wopfnerstraße 8 d)
Die Antragsteller planen die Sichtschutzhecke (2,40 m hoch und 3,50 m breit) mit einer Natursteinmauer zu ersetzen. Die Sichtschutzmauer wäre 2 m hoch und 2 m breit, stuft sich dann auf 1,80 m ab und läuft noch 1,50 m weiter.
Beschluss: Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 BayDschG zur Installation einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher und Wallbox in Seeon (Klosterweg 33)
Die PV-Module sollen auf dem Dach der südexponierten Innenseite des Hofgebäudes errichtet werden. Die Wallbox wird auf der Innenseite des Hofgebäudes rechts neben dem Stalleingang montiert.
Beschluss: Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Vollzug BayStrWG; Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 92, in Seeon (Höllthal)
Der Weg, welcher sich im Eigentum der Gemeinde Seeon-Seebruck befindet, wurde inzwischen mit einem Nebengebäude und einer Biogasanlage überbaut. Dies war möglich, da der Weg in der Natur einen anderen Verlauf hat. Da der Weg mittlerweile jede Verkehrsbedeutung verloren hat, seine Benutzung also nicht mehr im öffentlichen Interesse liegt, kann der Weg eingezogen werden.
Beschluss: Der Einziehung wurde nicht zugestimmt. Der Weg soll in öffentlicher Nutzung belassen werden.