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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht aus dem Gemeinderat

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 06.03.2023

TOP 1 Wohnprojekt Ischl; Nachtragsvereinbarung Nr. 1 - Estrich

Der Gemeinderat hat die Auftragsvergabe des Nachtrages 1 vom 06.02.2023 an die Firma Anton Bantscheff in Trostberg vergeben.

TOP 2 Wohnprojekt Ischl; Änderung/Ergänzung Nachtragsvereinbarung Nr. 4 - Baumeister

Der Gemeinderat hat die Auftragsvergabe der Änderung/Ergänzung des Nachtrages 4 vom 17.02.2023 an die Firma Carl Rainer in Trostberg vergeben.

TOP 3 Chiemgau GmbH; Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der Chiemgau GmbH und dem Chiemgau Tourismus e.V.

1.

Die Gemeinde Seeon-Seebruck stimmt der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e. V. mit der Chiemgau GmbH zu einer neuen gemeinsamen Gesellschaft „Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen“ zu.

2.

Die Verschmelzung ist die konsequente Fortführung eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses innerhalb der kommunalen Familie im Landkreis Traunstein zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben und Herausforderungen in den kommenden Jahren. Nur gemeinsam sind viele Themenstellungen noch zu bewältigen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.

3.

Dem Verschmelzungsvertrag des Notariats Knab in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung vom 15.02.2023 wird zugestimmt.

4.

Dem Verzicht auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts wird zugestimmt.

5.

Dem Verzicht auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung und dem Verzicht auf Erstellung eines Prüfungsberichts wird zugestimmt.

6.

Auf das Angebot einer Abfindung gemäß § 29 UmwG und die Prüfung der Angemessenheit des Abfindungsangebots durch einen Prüfer gemäß § 30 UmwG wird verzichtet.

7.

Vorsorglich wird auf die Gewährung von besonderen Rechten und Vorteilen, die der übertragene Rechtsträger gewährt hat, verzichtet.

8.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses gemäß § 16 Abs. 2 UmwG zu verzichten.

9.

Der neu gefassten Unternehmenssatzung der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen in der vorliegenden Entwurfsfassung vom 15.02.2023 wird ebenfalls zugestimmt.

10.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt in der gemeinsamen Mitgliederversammlung des Chiemgau Tourismus e. V. und der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Verschmelzungsvertrag und der neuen Unternehmenssatzung zuzustimmen und für die Gemeinde entsprechend zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten. Sollten dabei abweichend von den aktuell vorliegenden Schriftstücken Änderungen notwendig sein, kann diesen zugestimmt werden, sofern sie den Wesensgehalt der Verschmelzung bzw. die Kerninhalte der neuen Gesellschaft nicht tangieren.

Beschluss über den Finanzplan 2023-2026

Die im Finanzplan für den Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt vorgesehenen Werte wurden entsprechend der zwischenzeitlichen Entwicklung fortgeschrieben. Um Anhaltspunkte für die kommenden Jahre zu erhalten, wurden die Finanzplandaten aus den aktuellen Haushaltsansätzen des Haushalts 2023 hochgerechnet. Derzeit kommen die nicht abschätzbaren Auswirkungen des Ukraine/Russland-Krieges hinzu. Im Ergebnis kann auch in den künftigen Jahren eine gute Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Im Vermögenshaushalt sind weitere größere Investitionsmaßnahmen enthalten.

Beschluss: Der Gemeinderat hat dem Finanzplan 2023-2026 in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Beschluss über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023

Der Haushaltsentwurf weist ein vorläufiges Volumen von 22.552.583 € auf. Davon stehen 12.216.759 € im Verwaltungshaushalt und 10.335.824 € im Vermögenshaushalt zur Verfügung.

Der vorliegende Haushaltsplan wurde unter den nicht abschätzbaren finanziellen Risiken des Ukraine/Russland-Krieges und den damit verbundenen Kostensteigerungen erstellt.

Im Verwaltungshaushalt konnten trotz der angespannten Rahmenbedingungen höhere Ansätze bei den Steuereinnahmen der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung im Vergleich zu den Vorjahren 2021 und 2022 gebildet werden.

Grundsätzlich sind die Verhältnisse im Verwaltungshaushalt weiterhin geordnet. Die vorläufige Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 1.336.466 €.

Der Haushalt 2023 konnte durch die Maßnahmen im Vermögenshaushalt, insbesondere durch den Bau des neuen Feuerwehrhauses in Seeon und die laufenden Maßnahmen, nicht ohne zusätzliche Finanzmittel ausgeglichen werden. Kreditaufnahmen in Höhe von 3,0 Mio. € sind daher für das Feuerwehrhaus Seeon und das Wohnprojekt Ischl im Rahmen des kommunalen Wohnbauförderprogramm vorgesehen.

Nach den Berechnungen errechnet sich mit der Kreditaufnahme und den planmäßigen Tilgungen der bisher vorhandenen Darlehen am Jahresende 2023 ein Schuldenstand von 8,15 Mio. €.

Beschluss: Der Gemeinderat hat der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023 in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Beschluss über den Stellenplan 2023

Der Stellenplan 2023 hat keine wesentliche Abweichung zum bisherigen Stellenplan. Aufgrund der derzeitigen Tarifverhandlungen wurden Kostensteigerungen berücksichtigt.

Änderungen ergeben sich unter anderem aus der Übernahme einer Auszubildenden in ein Angestelltenverhältnis. Zusätzlich wurde wieder die Einstellung einer neuen Auszubildenden ab September 2023 eingeplant.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmte dem Stellenplan 2023 in der vorgelegten Fassung zu.

Vorbescheidantrag zum Abbruch des Zuhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garagen in Seeon (Eglhart 5)

Das vorhandene Austragshaus soll abgerissen werden und ein neues Betriebsleiterhaus soll an gleicher Stelle entstehen. Das bereits bestehende Betriebsleiterhaus in der Hofstelle soll im Gegenzug als Austragshaus umgenutzt werden.

Beschluss: Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen unter Vorbehalt der landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt.

Die Gebäudegestaltung und Einbindung in die Topographie muss im Zuge des Verfahrens eng mit der Genehmigungsbehörde, Bauherr und Gemeinde abgestimmt werden.

Vorbescheidantrag zum Abbruch eines zulässiger Weise errichteten Wohnhauses und Garage, Ersatzbau des Wohnhauses mit Erweiterung auf zwei Wohneinheiten mit Garage in Seeon (Eglhart 4)

Da das Wohnhaus in einem sehr schlechten baulichen und auch energetischen Zustand ist, soll es ersetzt werden. In diesem Zug ist auch geplant, das Wohngebäude auf eine zweite (barrierefreie) Wohneinheit zu erweitern, um hier das Wohnen für die Mutter zu ermöglichen.

Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid zu erteilen.

Die Gebäudegestaltung und Einbindung in das Gelände, soll eng mit dem Planer, Bauherrn, Genehmigungsbehörde und Gemeinde abgestimmt werden.

Gasversorgung; Abschluss von Gaslieferungs-Anschlussverträgen

Zum Jahresende endet der aktuelle Gasliefervertrag für die eigenen Liegenschaften. Der Gaspreis für 2023 beträgt 2,13 Cent/Kilowattstunde. In Folge der Energiekrise und den stark schwankenden Rohstoffmärkten hat die Verwaltung frühzeitig Kontakt bezüglich eines Folgeangebots für die Gaslieferungen ab 2024 aufgenommen. Die Angebote werden auf Anfrage tagesaktuell erstellt und haben eine Gültigkeit von nur wenigen Stunden. Es ist anzunehmen, dass in den nächsten Wochen ein guter Zeitpunkt für den Abschluss eines Folgevertrages kommt.

Beschluss: Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister bzw. seinen Vertreter bevollmächtigt, im Rahmen eines Eilgeschäftes den Zuschlag für einen Folgevertrag zur Gaslieferung zu erteilen.

Grundsatzbeschluss zum Mitfinanzierungsanteil der Gastkinder in einer Großtagespflege außerhalb des Gemeindegebietes

Grundsätzlich werden die Kindergartengebühren von Gastkindern über das BayKiBiG abgerechnet. Hierbei erhält der aufnehmende Träger für das Gastkind den kommunalen Finanzierungsanteil von der Heimatgemeinde. Bei Einrichtungen der Großtagespflege ist dies nur nach vorheriger Zustimmung der Heimatgemeinde möglich. Da in der Nachbargemeinde (Gemeinde Pittenhart) ebenfalls eine Großtagespflege eröffnet und hier ein entsprechender Antrag an die Gemeinde Seeon-Seebruck zur Übernahme des kommunalen Finanzierungsanteil vorliegt, soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, bei Gastkindern, die eine Großtagespflege außerhalb des Gemeindegebietes besuchen, den kommunalen Finanzierungsanteil zu leisten.

Großtagespflege; Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kindern außerhalb des Gemeindegebietes - Mitfinanzierungsanteil

In der Sitzung vom 16.01.2023 wurde beschlossen, die Großtagespflege in Karlswerk nach Art. 20 a BayKiBiG zu fördern. Hierbei wird der kommunale, sowie der staatliche Mitfinanzierungsanteil über das BayKiBiG abgewickelt. Für Gastkinder aus anderen Gemeindegebiete sollten die kommunalen Anteile von der jeweiligen Gemeinde getragen werden. Hierfür muss die Großtagespflege in Karlwerk dazu verpflichtet werden, eine entsprechende Anfrage vor Aufnahme des Kindes an die Heimatgemeinde zu stellen.

Bei Zusage der Kostenübernahme kann das Kind in die Großtagespflege aufgenommen werden. Bei Absage der Kostenübernahme kann das Kind auch aufgenommen werden, jedoch wird der kommunale Mitfinanzierungsanteil nicht von der Gemeinde Seeon-Seebruck übernommen. Hier kann die Großtagespflege nach § 23 SGB VIII Tagespflegeentgelt und nach § 18 AVBayKiBiG den Qualifizierungszuschlag erhalten.

Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Seeon-Seebruck im Fall eines Gastkindes den kommunalen Mitfinanzierungsanteil nicht übernimmt. Grundsätzlich ist seitens des Trägers der Großtagespflege anzufragen, ob die Heimatgemeinde des Kindes den Anteil übernimmt.

Großtagespflege; Übernahme der Elternbeitragszuschüsse

Die Bayerische Staatsregierung leistet derzeit einen Elternbeitragszuschuss von 100,00 € je Kind / Monat für Eltern, die ihre Kinder in einer kommunalen bzw. kirchlichen Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Als Voraussetzung gilt, dass Kinder über 3 Jahre betreut werden müssen. In der Großtagespflege wird der Elternbeitragszuschuss derzeit nicht ausbezahlt. Nun gilt zu klären, ob die Gemeinde Seeon-Seebruck den Elternbeitragszuschuss für Kinder über 3 Jahre, welche in die Großtagespflege gehen, übernimmt.

Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, den Elternbeitragszuschuss für Kinder in der Großtagespflege Karlswerk nicht zu übernehmen.

Manuela Niedermaier, Hauptverwaltung