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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Kreuzbichl“ im Bereich der Grundstücke FlNr. 664/5 u. 664/4 Gmkg. Truchtlaching (Samermoosweg)

für den Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Kreuzbichl“ im Bereich der Grundstücke FlNrn. 664/5 u. 664/4 Gmkg. Truchtlaching (Samermoosweg)

Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Beschluss in der Sitzung vom 19.09.2022 die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Kreuzbichl“ im Bereich des Grundstückes FlNr. 664/5 Gmkg. Truchtlaching beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss, die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde am 23.09.2022 ortsüblich bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 10.10.2022 die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern.

Aus der Öffentlichkeit wurden hierzu keine Stellungnahmen vorgebracht.

Da der grenzüberschreitende Carport in einen Teilbereich des Flurstücks 664/4 Gmkg. Truchtlaching hineinragt, hat man das westlich angrenzende Grundstück vollumfänglich in den Änderungsbereich mit aufgenommen.

Vom Planungsbüro Wüstinger Rickert, Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Frasdorf, wurde ein entsprechender Planentwurf ausgearbeitet.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.04.2023 den Planentwurf zur 14. Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Wehrländer“ mit Begründung i. d. F. vom 06.04.2023 gebilligt.

Der Planentwurf und die Begründung in der Fassung vom 06.04.2023 des Planungsbüros Wüstinger Rickert Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Frasdorf, liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom

05.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023

im Rathaus der Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.seeon-seebruck.de (Bürgerservice & Rathaus, Bauleitplanung) veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, deren Inhalt die Gemeinde bei der Beschlussfassung nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB), unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ebenso wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben.

Seebruck, 25.04.2023

Bartlweber
Erster Bürgermeister