Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 24.04.2023
TOP 2 Homepage; Relaunch der Homepage – Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Angebot vom Chiemgau Tourismus anzunehmen und den Auftrag entsprechend zu erteilen.
TOP 3 Carsharing für das Gemeindegebiet; weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges beschlossen. Das Angebot der Firma Autowelt Beer GmbH & Co. KG aus Waging für einen Cupra Born soll angenommen werden. Für das kommende Jahr soll über das Projekt Carsharing nochmals beraten werden.
TOP 5 Schöffen-Vorschlagsliste
Der Gemeinderat hat beschlossen, folgende Personen an das Landgericht Traunstein zu melden: Margarethe Schlickenrieder, Dr. Dominik Zgela¸ Annika Zgela, Stefan Graf, Anton Stempfle, Martin Grassler, Annette Eberle, Nicole Grassler, Dorothea Schroll, Johann Mitterer, Jürgen Lanzendorfer, Bernd Jullien
TOP 6 Kanalsanierung Alzbad Truchtlaching - Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat die Vergabe der Bauarbeiten an die Firma Mayer Bau GmbH aus Griesstätt beschlossen.
TOP 7 Notstromaggregat für Wasserversorgung Bauschberg
Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines Notstromaggregats beschlossen.
Bebauungsplan "Seeon-Dorf" - Vorstellung Plankonzept und weiteres Vorgehen
Das Planungsbüro Wüstinger wurde mit der Erstellung des Konzeptes zur Ortsentwicklung „Seeon-Dorf“ beauftragt und hat dieses in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Es ist geplant, auf der südöstlichen Fläche Wohnraum für junge Familien (EFH/DH/RH) auszuweisen. Auf der nordöstlichen Fläche wäre der Vorschlag von der Verwaltung, dies als mögliche Entwicklungsbereich 2 (Reserve) vorzusehen. Auf dem westlichen Entwicklungsbereich 1, könnte ebenfalls bezahlbarer Wohnraum sowie allgemein- bzw. soziale Nutzungen, wie Seniorenpflege usw. vorgesehen werden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat dem Konzept auf Grundlage des Entwurfs der Verwaltung und des Planungsbüros Wüstinger Rickert Architekten und Stadtplaner PartGmbB zugestimmt.
Erlass einer Garagen- und Stellplatzsatzung für die Gemeinde Seeon-Seebruck; Vorentwurf
Nachdem im Gemeindegebiet, gerade bei Wohnraumerweiterungen im Innenbereich, oft die notwendigen Stellplätze fehlen bzw. nicht nachgewiesen werden können, soll dies durch eine örtliche Stellplatzsatzung geregelt werden. Die Gemeinde verlangt bei Innenraumverdichtung in der Regel mindestens 2 Stellplätze pro Wohneinheit.
Beschluss: Der Gemeinderat hat dem Erlass einer Garagen- und Stellplatzsatzung für das gesamte Gemeindegebiet grundsätzlich zugestimmt. Eine Entscheidung über den Erlass der Satzung soll in einer der nächsten Sitzungen getroffen werden.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Auberg" in Truchtlaching (Aubergstraße 13); Vorstellung Planung, Visualisierung und Ortsbesichtigung
Laut Antragsteller ist hier eine Wohnraumerweiterung auf dem eigenen Grundstück geplant, da ein weiteres Familienmitglied zuziehen möchte. Aufgrund der komplizierten Dachform des Bestandbaues, der ungünstigen Raumsituation, des Geländeverlaufs und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ist ein Anbau in Richtung Süden gegenüber einer Aufstockung vorzuziehen.
Beschluss: Der Gemeinderat hat der Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Auberg“ grundsätzlich zugestimmt. Die Ausführung der Wohnraumerweiterung soll mit Bauherrn und Planern nochmals überarbeitet werden und dann dem Gemeinderat entsprechend vorgelegt werden.
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Süd-Ost" zur Errichtung einer Gartenhütte in Truchtlaching (Chiemseestraße 26)
Laut Antragsteller wird die Gartenhütte zur Lagerung von Gartenwerkzeugen o. ä. benötigt. Die geplante Gartenhütte liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Der betroffene Nachbar hat seine Unterschrift zum Bauvorhaben erteilt.
Beschluss: Der Gemeinderat hat zur beantragten isolierten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss zu den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 des Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Seeon-Seebruck
Die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellten Jahresabschlüsse 2020 und 2021 für den gemeindlichen Fremdenverkehrsbetrieb wurden vom Gemeinderat festgestellt.
Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Gemeindewerke Seeon-Seebruck
Ebenso wurden die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellten Jahresabschlüsse 2020 und 2021 für die Gemeindewerke (gemeindliches Wasserwerk und Photovoltaikanlage) vom Gemeinderat festgestellt.
Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben. Das Gesamtrechnungsergebnis i.H.v. 21.234.503,41 € in Einnahmen und Ausgaben setzt sich aus 12.580.439,43 € im Verwaltungshaushalt und 8.654.063,98 € im Vermögenshaushalt zusammen. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 2.590.161,28 € und die Zuführung zur allgemeinen Rücklage 3.635.623,60 €. Der Schuldenstand zum Jahresende 2022 beträgt 5.350.000,00 €.
Abschluss einer Zweckvereinbarung über den Einsatz einer Fachkraft Archivierung der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Traunstein
Die Städte, Märkte und Gemeinden sind verpflichtet, für die Archivierung ihrer Unterlagen in einem Archiv Sorge zu tragen. Die Bestellung einer eigenen professionellen Archivfachkraft für jede Kommune ist unwirtschaftlich und die Akquise einer geeigneten Fachkraft für nur wenige Wochenstunden nicht zu erreichen. Daher soll künftig eine gemeinsame Archivfachkraft die Kommunen bei der Erfüllung ihrer archivbezogenen Pflichtaufgaben unterstützen und beraten. Ein Zusammenschluss unter dem Dach der Chiemgau GmbH ist aus wirtschaftlicher und personeller Sicht sinnvoll.
Beschluss: Der Gemeinderat hat dem geplanten Beitritt zum Archivverbund Landkreis Traunstein zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Vertragsentwurf zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten.
Nachbesprechung der Wortmeldungen aus den Bürgerversammlungen 2023
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurden die Wortmeldungen aller drei Bürgerversammlungen nochmals aufgegriffen und besprochen.
Antrag zur Geschäftsordnung; Verschiebung der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023 auf 23.05.2023
Aufgrund Terminüberschneidung wird ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Verschiebung der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023 auf 23.05.2023 gestellt. Demnach soll die nächste Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 23.05.2023 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Seebruck stattfinden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat dem Antrag auf Verschiebung der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023 auf 23.05.2023 zugestimmt.