Hiermit möchten wir auf die Anzeigepflicht gemäß § 11 Absatz 1 der gemeindlichen Hundesteuersatzung aufmerksam machen.
"Jeder der einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus."
Wir bitten Sie deshalb Ihren noch nicht gemeldeten Hund unverzüglich anzumelden.
Den angegebenen Vordruck senden Sie ausgefüllt an die Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck zurück.