Die Wasserkraftanlagen der Alzgruppe eG an der Alz im Ortsteil Truchtlaching werden derzeit auf der Grundlage mehrerer wasserrechtlicher Gestattungen betrieben, die ein Altrecht „Truchtlachinger Mühle" ergänzen.
Diese Gestattungen der im Grunde seit unvordenklichen Zeiten am Standort angesiedelten Ausnutzung der Wasserkraft laufen zum 30.09.2023 aus.
Mit Antrag vom 12.02.2021 bat die Unternehmerin um Erteilung einer erneuten und nunmehr einheitlichen Bewilligung aller das Altrecht übersteigenden Gewässerbenutzungen zur Fortsetzung des Betriebs im bisherigen Umfang.
Das daraufhin durchgeführte förmliche Verfahren wurde kürzlich mit Bescheid des Landratsamtes Traunstein vom 09.11.2022 Az. 4.16-6430.02-170056 abgeschlossen.
Eine Ausfertigung dieses Bescheids inkl. Rechtsbehelfsbelehrung und geprüften Planunterlagen liegt in der Zeit vom 16.01.2023 bis 27.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck, Zimmer Nr. 17 – Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bewilligungsbescheid gemäß Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch gegenüber den Betroffenen als zugestellt, die den Bescheid nicht direkt zugestellt erhalten haben.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Klage erhoben werden. Näheres enthält die dem Bescheid angefügte Rechtsbehelfsbelehrung.