I.
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat am 27.03.2023 die Haushaltssatzung gem. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) für das Haushaltsjahr 2023 erlassen und dem Landratsamt Traunstein vorgelegt. Der Haushalt 2023 wird hiermit bekannt gemacht:
der
Landkreis Traunstein
für das Haushaltsjahr
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Seeon-Seebruck folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 12.216.759,00 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.335.824,00 €
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.880.000,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 330 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke — 330 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer — 330 v.H. | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 1.200.000,00 festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 10.05.2023, Az.: 2.22-941-220007 den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt (Art. 71 Abs. 2 GO).
Anmerkung:
Der Kreditbedarf 2023 beträgt 3.000.000 €. Bereits im Vorjahr wurde eine Kreditermächtigung genehmigt, die nicht ausgeschöpft wurde. Diese gilt für das folgende Haushaltjahr weiter. Daher ist im Haushaltsplan 2023 lediglich der neu zu genehmigende Betrag von 2.880.000 € auszuweisen.