| TOP 1 | Wohnhof Ischl; Vergabe (Ermächtigung) der Einbauküchen |
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| Der Gemeinderat hat beschlossen, entsprechend des Ergebnisses der Vergabegespräche, dem Ersten Bürgermeister Bartlweber eine Ermächtigung zur Beauftragung an die Firmen Küchen Wimmer oder Janson zu erteilen. |
| TOP 4 | SV Truchtlaching; Antrag auf Übernahme von Unterhaltskosten Sportanlage |
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| Der Gemeinderat hat einer Kostenübernahme von 100 % der Unterhaltskosten für den Sportverein Truchtlaching und den Sportverein Seebruck für das Jahr 2022 zugestimmt. Im Jahr 2024 ist erneut über eine Kostenübernahme zu entscheiden. |
| TOP 5 | Kommunaler Wärmeplan; Auftragsvergabe |
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| Der Gemeinderat hat die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes durch einen externen Dienstleister beschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot der Fa. ecb GmbH & Co. KG soll angenommen werden. Der Förderantrag ist zu stellen. Der Auftrag soll erst nach Förderungszusage erteilt werden. |
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Auberg-Nord West II" in Truchtlaching (Hochöder Straße 20/22); Vorstellung Planung
Im Anwesen Hochöder Straße 20 soll für den Sohn eine dritte Wohneinheit entstehen. Dazu soll im Norden über die bestehende Garage hinweg ein Querbau angebaut werden. Im EG wird die bestehende Garage erweitert und im DG entsteht die 3. Wohneinheit, die über das bestehende Treppenhaus erschlossen wird. Um diesen Anbau zu ermöglichen, müssen die Baugrenzen erweitert werden.
Die Erweiterung des Wohngebäudes Hochöder Straße 22 dient zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit für die Familie des Sohnes.
Beschluss: Der Gemeinderat hat der Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Auberg-Nord-West II“ grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern jeweils einen städtebaulichen
Vertrag mit den vereinbarten Auflagen, wie Bauverpflichtung und Hauptwohnsitzbindung, abzuschließen. Der städtebauliche Vertrag ist vom Gemeinderat zu beschließen. Erst nach anschließender städtebaulicher Beurkundung wird mit dem Bauleitplanverfahren begonnen.
Bauantrag zur Nutzungsänderung der ehem. Milchkammer als Heizraum, Anbau eines Hackgutlagers in Truchtlaching (Westenstraße 12)
Da die bestehende Heizung bereits über 35 Jahre alt ist und dringend erneuert werden muss, soll in der ehemaligen Milchkammer eine Hackschnitzelheizung mit Hackgutlager eingebaut werden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat zur beantragten Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Seeon (Rosenbichlweg)
Bereits vor zwei Jahren wurde eine Anfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf diesem Grundstück durch den Ausschuss für Bau und gemeindliche Entwicklung einstimmig abgelehnt. Mit dem Landratsamt Traunstein fand damals ein Ortstermin statt. Das Bauvorhaben wurde aufgrund einer „Spornbildung in die freie Landschaft“, sehr kritisch gesehen.
Die Bauausschussmitglieder waren sich damals einig, dass die Erweiterung des Bebauungsplanes in den Außenbereich nicht befürwortet wird, da die Bebauung hier beim Rosenbichlweg abschließend ist.
Beschluss: Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage nicht zugestimmt.
Tektur: Genehmigungsfreistellung zum Neubau einer Lagerhalle in Seeon (Martinistraße 3); Bekanntgabe
Für das Bauvorhaben wurde gegenüber der Gemeinde eine Genehmigungsfreistellungserklärung gem. Art. 58 BayBO abgegeben.
Es erfolgte keine Beschlussfassung
Information aus dem Bauamt; Baumaßnahmen
Bauamtsleiter Josef Heiß berichtete über abgeschlossene Tiefbau- und Unterhaltsmaßnahmen im 1. Quartal 2023. Folgende Projekte wurden mit einem Investitionsvolumen von rd. 400.000 € umgesetzt:
| - | Floßablegestelle Alz in Seebruck |
| - | Erneuerung Brücke Malerwinkel |
| - | Bordsteinsanierungen im Gemeindegebiet Seebruck |
| - | Löschwasserversorgung Engering |
| - | Ausgleichsmaßnahmen Hochbehälter Waltenberg |
| - | Beschattung Rathausvorplatz |
| - | Erneuerung Parkplätze Haushoferstraße |
| - | Sanierung Badesteg Klosterbad Seeon |
| - | Erneuerung Einfriedung und Einfahrtstore Alzbad Truchtlaching |
| - | PV-Anlage Kindergarten Seebruck |
Erlass einer Garagen- und Stellplatzsatzung für das gesamte Gemeindegebiet
Nachdem im Gemeindegebiet, gerade bei Wohnraumerweiterungen im Innenbereich (§ 34 BauGB), oft die notwendigen Stellplätze fehlen bzw. nicht nachgewiesen werden können, soll dies durch eine örtliche Stellplatzsatzung geregelt werden. Die Gemeinde verlangt bei Innenraumverdichtung in der Regel mind. 2 Stellplätze pro Wohneinheit.
Beschluss: Der Gemeinderat hat den Erlass der neuen Garagen- und Stellplatzsatzung beschlossen.
Nutzungskonzept Haus des Gastes Seebruck
Im Haus des Gastes sollen Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 52.000,00 € brutto durchgeführt werden. Dabei wird folgendes geplant:
| * | Aufbewahrungsraum für die Vereinsfahnen der Seebrucker Ortsvereine. |
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| Der Zugang ist separat und die Vereine müssen die anderen Räumlichkeiten nicht betreten. |
| * | Dauerausstellung von Herrn Carl Ostermayer mit Bildern und Originalexponaten. |
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| Auch soll dieser Raum so konzipiert werden, dass temporäre Kunstaustellungen möglich sind. |
| * | „Begegnungsraum“ als Treffpunkt für Senioren |
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| Die Küche wird erneuert und es wird Sitzmöglichkeiten geben um sich auszutauschen. |
| * | Unterbringung der „Kirchner-Galerie“ und Nutzung für gelegentliche Vorträge |
| * | Im Keller wird das gemeindliche historische Archiv untergebracht. |
Beschluss: Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Nutzungskonzept für das Haus des Gastes zugestimmt.
Anträge Projektgruppe Barrierefreiheit und Verkehr
Pattenhamer Straße
Antrag aus der Bürgerschaft - Beschränkung auf 70 km/h in der Pattenhamer Straße Truchtlaching nach Pattenham außerorts
Die 70er Beschränkung auf dem Gemeindegebiet Traunreut könnte in der Gemeinde Seeon-Seebruck weitergeführt werden. Die Straße ist relativ eng und unübersichtlich. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wäre sinnvoll da das Bankett durch dessen Beschaffenheit schwierig befahrbar ist.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, die Beschränkung auf 70 km/h zu veranlassen.
Ischl - Tempo 30
Die Projektgruppe Barrierefreiheit und Verkehr hat eine Ortsbegehung in Ischl durchgeführt und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschränkung von 70 km/h auf der gesamten Strecke zwischen Pullach, Ischl bis zur Abzweigung TS 31. Zusätzlich könnten Fahrradstreifen durch Ischl auf der Fahrbahn aufgebracht werden. Dieser sollte für die Autofahrer auf Grund der schmalen Straßenverhältnisse überfahrbar sein. Der Verkehr könnte dadurch beruhigt werden. Zusätzlich sollte ein Hinweisschild mit „Radfahrer kreuzen“ montiert werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird als nicht notwendig erachtet.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, die Beschränkung auf 70 km/h für die gesamte Strecke von Pullach, Ischl bis zur Abzweigung TS 31 fortzuführen, sowie innerhalb von Ischl die Geschwindigkeit auf 30 km/h anzupassen.
Westenstraße Truchtlaching
Im Zuge der Dorferneuerung in der Westenstraße wurde zur Verkehrsberuhigung bei einer Straßenausfahrt ein grobes Kopfsteinpflaster eingebaut. Dieses Kopfsteinpflaster beeinträchtigt Menschen mit Handicap bzw. einer Gehbehinderung. Ein nachträglich eingebauter Asphaltstreifen suggeriert jedoch nicht die umfängliche barrierefreie Sicherheit.
Die Projektgruppe empfiehlt das grobe Kopfsteinpflaster durch gesägte Granitsteine zu ersetzen oder alternativ die entsprechende Fläche zu asphaltieren.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, das grobe Kopfsteinpflaster zu entfernen und die entsprechende Fläche zu asphaltieren.
Wohnprojekt Ischl (Harreckerhof); Festlegung Mietpreis
Die Wohnungen werden zum Herbst 2023 bezugsfertig. Damit stehen 11 hochwertige Wohnungen mit insgesamt rund 890 m² Wohnfläche zur Verfügung. Trotz der erschwerten Bedingungen durch die Coronakrise, konjunkturelle Probleme durch den Krieg in der Ukraine und unerwartete Archäologie, bewegen sich die Baukosten nach dem derzeitigen Stand im vorgegebenen Kostenrahmen. Zins und Tilgung für das abgerufene Darlehen belasten die Gemeinde finanziell. Ziel ist es, mindestens Zins und Tilgung durch die Mieteinnahmen zu erwirtschaften. Hieraus ergibt sich eine kalkulierte monatliche Wohnraummiete von 11,70 € je m².
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte der dargestellten Festlegung der Kaltmiete pro m² Wohnfläche für die Wohnungen in Höhe von 11,70 €, vorbehaltlich der Fördervoraussetzungen des KommWFP, zu. Für die Ausstattung der Küchen soll ein Ansatz von 0,50 €/m² angesetzt werden. Für den Stellplatz im Harrecker Hof soll ein mtl. Betrag von 60,00 €, für die Stellplätze im Parkstadl ein mtl. Betrag von 50,00 € und für die Stellplätze im Freien ein mtl. Betrag von 35,00 €, erhoben werden.