Jetzt hat auch der Bundesrat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz genehmigt und so wird es ab 1.7. 23 gültig sein.
Folgende Änderungen kommen
| PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
| 332 € (+16 €) | 572 € (+27 €) | 764 € (+36 €) | 946 € (+45 €) |
Ab 2025 erfolgt dann die nächste Erhöhung um 4,5% und ab 2028 erfolgt alle drei Jahre eine dynamisierte Erhöhung, d.h. an die Preisentwicklung angepasste Erhöhung. Experten sprechen von einer zu geringen Erhöhung, da die Beiträge ja seit 2017 nicht erhöht wurden, aber immerhin gibt es mehr Pflegegeld.
| PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
| 760 € | 1431 € | 1778 € | 2200 € |
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| 0-12 Monaten von 5 % auf 15 % |
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| 13-24 Monaten von 25 % auf 30 % |
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| 25-36 Monaten von 45 % auf 50 % |
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| mehr als 36 Monaten von 70 % auf 75 % |
Finanzierung der Pflegereform
Um die Reform zu finanzieren wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1.7.2023 um 0,35% für Eltern und um 0,6% für Kinderlose erhöht. Es gibt aber spezielle Regelungen für ein, zwei oder mehrere Kinder. Generell kann man sagen, je höher die Kinderanzahl umso niedriger der Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Hier eine Übersicht über die Beitragssätze ab 1.7.2023:
| Keine Kinder | Ein Kind | Zwei Kinder | Drei Kinder | Vier Kinder | Fünf und mehr Kinder |
| 4 % | 3,40 % | 3,15 % | 2,90 % | 2,65 % | 2,40 % |
Rückmeldungen zur neuen Pflegereform
Obwohl die Reform an vielen Rädern dreht, wird sie von vielen Seiten kritisiert. Generell ist die Aussage, dass die Erhöhung des Pflegegeldes und auch der Pflegesachleistung viel zu gering ausfällt. Experten mahnen auch an, dass eigentlich eine grundlegende Systemreform nötig ist um die Pflegeversicherung auf sichere Beine zu stellen und die Pflege nachhaltig finanzieren zu können. Verschiedene Interessensvertretungen äußerten, dass mit der Reform das Ziel, die häusliche Pflege zu stärken und pflegebedürftige Personen und Angehörige zu entlasten nicht erreicht wird. Viele gesetzliche Leistungsansprüche werden nicht in Anspruch genommen und so spart die Pflegeversicherung ca. 14 Milliarden pro Jahr ein. Gefordert wird hier eine stärkere Anhebung des Pflegegeldes und ein Rechtsanspruch auf Tagespflege.So bleibt nur die Erkenntnis, dass nach der Pflegereform vor der Pflegereform ist und wir uns auf weitere Änderungen einstellen können.