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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Quartiersmanagement
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Pflegereform

Jetzt hat auch der Bundesrat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz genehmigt und so wird es ab 1.7. 23 gültig sein.

Folgende Änderungen kommen

  • Die Angehörigen erhalten ab 2024 mehr Pflegegeld. Hier tritt eine Erhöhung von 5% in Kraft. Dies bedeutet folgenden neuen Beträge:

Ab 2025 erfolgt dann die nächste Erhöhung um 4,5% und ab 2028 erfolgt alle drei Jahre eine dynamisierte Erhöhung, d.h. an die Preisentwicklung angepasste Erhöhung. Experten sprechen von einer zu geringen Erhöhung, da die Beiträge ja seit 2017 nicht erhöht wurden, aber immerhin gibt es mehr Pflegegeld.

  • Die Pflegesachleistungen, also das Geld, das für eine pflegerische Versorgung durch den Pflegedienst zur Verfügung steht, wird ebenfalls um 5% erhöht. Auch hier wird 2025 um 4,5% erhöht und ab 2028 alle drei Jahre dynamisiert erhöht. Folgende Beträge stehen ab 2024 zur Verfügung:

  • Für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege entsteht ein flexibel einsetzbarer Gesamtleistungsbetrag, ein Entlastungsbudget, das in zwei Phasen eingeführt wird. Ab 1.1.2024 können ihn Familien mit Kindern unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 nutzen. Ab 1.7.2025 können ihn dann alle Menschen mit PG 2-5 nutzen. Ab 2028 erhöht sich der Gesamtleistungsbetrag ebenfalls dynamisiert, also an die Inflation angepasst.
  • Für die Verhinderungspflege entfällt die Vorpflegezeit von 6 Monaten. Aber auch hier ist die Einführung in zwei Stufen geplant. Ab 1.1.24 können Familien mit Kindern, die den PG 2-5 haben dies sofort nutzen. Ab 1.7. 25 können dies dann alle Menschen mit Pflegegrad nutzen.
  • Pflegende Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld dann jährlich in Anspruch nehmen. Sie können also jedes Jahr 10 Tage pro pflegebedürftiger Person frei nehmen um die Pflege zu organisieren. Die Pflegekasse bezahlt in dieser Zeit ihren Gehaltsausfall. Aktuell konnte man nur einmalig 10 Tage pro Pflegefall in Anspruch nehmen
  • Auch die Begutachtungsregelungen werden neu strukturiert und systematisiert. So soll alles übersichtlicher und verständlicher werden. Hier bekommt ihr noch genauere Informationen sobald die Änderungen fest stehen.
  • Die Zuschläge die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in Altenheimen zahlt werden 2024 erhöht. Je nach Verweildauer erhöhen sich die Zuschläge folgendermaßen:

0-12 Monaten von 5 % auf 15 %

13-24 Monaten von 25 % auf 30 %

25-36 Monaten von 45 % auf 50 %

mehr als 36 Monaten von 70 % auf 75 %

Finanzierung der Pflegereform

Um die Reform zu finanzieren wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1.7.2023 um 0,35% für Eltern und um 0,6% für Kinderlose erhöht. Es gibt aber spezielle Regelungen für ein, zwei oder mehrere Kinder. Generell kann man sagen, je höher die Kinderanzahl umso niedriger der Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Hier eine Übersicht über die Beitragssätze ab 1.7.2023:

Rückmeldungen zur neuen Pflegereform

Obwohl die Reform an vielen Rädern dreht, wird sie von vielen Seiten kritisiert. Generell ist die Aussage, dass die Erhöhung des Pflegegeldes und auch der Pflegesachleistung viel zu gering ausfällt. Experten mahnen auch an, dass eigentlich eine grundlegende Systemreform nötig ist um die Pflegeversicherung auf sichere Beine zu stellen und die Pflege nachhaltig finanzieren zu können. Verschiedene Interessensvertretungen äußerten, dass mit der Reform das Ziel, die häusliche Pflege zu stärken und pflegebedürftige Personen und Angehörige zu entlasten nicht erreicht wird. Viele gesetzliche Leistungsansprüche werden nicht in Anspruch genommen und so spart die Pflegeversicherung ca. 14 Milliarden pro Jahr ein. Gefordert wird hier eine stärkere Anhebung des Pflegegeldes und ein Rechtsanspruch auf Tagespflege.So bleibt nur die Erkenntnis, dass nach der Pflegereform vor der Pflegereform ist und wir uns auf weitere Änderungen einstellen können.