Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 23.05.2023
TOP 2 Antrag auf finanzielle Förderung der Heimat- und Denkmalpflege
Der Gemeinderat wurde über die Beteiligung an dem Vorhaben zur Erneuerung der Außenfassade mit einem Anteil von 10 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes informiert. Voraussetzung ist, das Landratsamt beteiligt sich ebenfalls mit den in Aussicht gestellten 20 %.
TOP 3 Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Breitbandausbau an die Firma RSM Freilassung zu vergeben.
Bauantrag zum Einbau einer fünften Wohneinheit in das bestehende Wohnhaus und Errichtung von Stellplätzen in Truchtlaching (Döging 9)
Laut Antragstellerin wurden Räumlichkeiten früher als Werkstatt und Malkurs-Bereich genutzt. Nachdem diese Tätigkeiten aufgegeben wurden, soll hier nun weiterer Wohnraum entstehen.
Beschluss: Der Gemeinderat hat zur beantragten Baugenehmigung mehrheitlich das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Ein funktionaler Stellplatznachweis wird gefordert.
Tekturantrag zum Neubau einer Remise, anstelle eines Carports an geänderter Stelle in Seeon (Ischl 8)
Laut Antragsteller handelt es sich um eine Lageverschiebung des bereits genehmigten Carports, mit geringer optischer Änderung.
Beschluss: Der Gemeinderat hat zur beantragten Tektur das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
An- und Umbau sowie Aufstockung eines bestehenden Wohngebäudes in Seebruck (Römerstraße 13); Sachstand Gestaltung
In der Sitzung des Ausschusses für Bau und gemeindliche Entwicklung vom 27.03.2023 wurde dem Vorbescheid grundsätzlich zugestimmt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Gestaltung mit dem Landratsamt und der Gemeinde noch im Detail abzustimmen ist.
Zwischenzeitlich wurden einige gestalterische Verbesserungen vorgenommen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die nördliche Fassade zur historischen Römerstraße gestalterisch noch optimiert werden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat der vorgelegten Planung grundsätzlich zugestimmt. Die Vorschläge der Verwaltung bezüglich der Nordfassade sollen vom Landratsamt im Zuge des Verfahrens nochmals geprüft werden.
Antrag der CSU-Fraktion auf Erlass einer Plakatierungsverordnung
Die CSU-Fraktion des Gemeinderates Seeon-Seebruck stellt den Antrag, die Gemeindeverwaltung damit zu beauftragen, eine zusätzliche Verordnung im Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zu erlassen, mit welcher die Zulässigkeit der Anbringung von Anschlägen in der Öffentlichkeit geregelt werden soll. Gemeint sind hier Plakate, Zettel oder Tafeln, die nur mehr in von der Gemeinde Seeon-Seebruck zugelassenen Bereichen angebracht werden sollen.
Politische Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sollen Plakate ausschließlich an von der Gemeinde für diesen Zweck aufgestellten Anschlagtafeln anbringen dürfen.
Aus Sicht der CSU-Fraktion wird vor allem in Wahlkampfzeiten das Orts- und Landschaftsbild durch zunehmende und ungeordnete Wahlwerbung negativ beeinflusst. Wahlwerbung und Plakatierung soll mit diesem Antrag nicht gänzlich verhindert, sondern in geregelte Bahnen gelenkt werden und allen Betroffenen dieselben Rechte und Pflichten einräumen.
Bereits im Vorfeld zu dem Antrag war die Gemeindeverwaltung damit beauftragt, eine entsprechende Plakatierungsverordnung für das Gemeindegebiet vorzubereiten, welche dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgelegt wurde.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Plakatierungsverordnung zu erlassen. Die Wahlwerbung soll nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Plakatierungsverordnung geregelt werden.
Erlass einer Plakatierungsverordnung für das gesamte Gemeindegebiet
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder zum Schutz von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen in der Öffentlichkeit Anschläge nur an den von der Gemeinde Seeon-Seebruck bestimmten Anschlagflächen angebracht werden. Um das Ortsbild zu schützen und die Wildplakatierung einzudämmen soll eine Plakatierungsverordnung erlassen werden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat der Plakatierungsverordnung für das gesamte Gemeindegebiet zugestimmt.
Erlass einer Benutzungssatzung für die öffentlichen Anschlagtafeln
Die Gemeinde Seeon-Seebruck stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die gemeindeeigenen Anschlagtafeln zur Plakatierung zur Verfügung. Um die Benutzung der Anschlagtafeln zu regeln soll eine Benutzungssatzung erlassen werden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anschlagmöglichkeiten der Gemeinde Seeon-Seebruck zugestimmt.
Erlass einer Gebührensatzung für die Nutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln
Der Gemeinderat hat mit vorhergehendem Tagesordnungspunkt die Benutzungssatzung für die öffentlichen Anschläge beschlossen. Um hierfür Gebühren zu erheben soll eine entsprechende Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln erlassen werden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat der Gebührensatzung für die Nutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln nicht zugestimmt.
Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023; Bekanntgabe der Stimmbezirke
Für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 werden die Stimmbezirke (5 Urnenwahl- und 4 Briefwahllokale) wie folgt eingeteilt:
001 Haus des Gastes
002 Bürgersaal Truchtlaching
003 Turnhalle Truchtlaching
004 Bürgertreff Seeon
005 Schule Seeon, Haupteingang
B11 Briefwahl Seeon-Seebruck 1
B12 Briefwahl Seeon-Seebruck 2
B13 Briefwahl Seeon-Seebruck 3
B14 Briefwahl Seeon-Seebruck 4
Die Briefwahllokale sind alle in der Grundschule Seeon untergebracht.
Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023; Festlegung Erfrischungsgeld und Verpflegungsgeld
Die Verwaltung schlägt vor, bei den Landtags- und Bezirkswahlen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € je Wahlhelfer auszubezahlen.
Des Weiteren wird vorgeschlagen je Wahllokal ein Verpflegungsgeld in Höhe von 80,00 € auszubezahlen. Zudem erhalten die Wahlhelfer in den Urnenwahllokalen vormittags und nachmittags eine kleine Brotzeit.
Je Wahllokal werden voraussichtlich 8 Wahlhelfer eingesetzt.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Landtags- und Bezirkswahlen am 08.10.2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro je Wahlhelfer sowie ein Verpflegungsgeld in Höhe von 80,00 Euro je Wahllokal auszubezahlen.
Antrag des Arbeitskreises Energie und Umwelt auf Energetische Sanierungen im gemeindlichen Anwesen Chiemseestraße 16 in Truchtlaching
Mit Schreiben vom 22.05.2023 beantragt der Arbeitskreis Energie und Umwelt eine Energetische Sanierung des Molkereigebäudes. Bereits der Ausschuss für Bau und gemeindliche Entwicklung hat sich im Rahmen einer Ortsbegehung mit dem Thema auseinandergesetzt. Hierfür werden folgende Punkte aufgeführt:
Punkt 1:
Im Heizungsraum sollen zwei Fenster ausgetauscht werden. Es soll vermieden werden, dass hier die warme Abluft entweicht.
Punkt 2:
Der Warmwasserverbrauch ist zu vernachlässigen, da kaum Warmwasser benötigt wird. Demnach könnte der Boiler ausgebaut werden. Alternativ soll ein Durchlauferhitzer mit 20 kW eingebaut werden.
Punkt 3:
Im Kindergarten ist derzeit ein Warmwasserspeicher verbaut. Stattdessen sollte eine Wärmepumpe mit ca. 10 kW und ein Boiler mit ca. 300 Liter Brauchwasser eingebaut werden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, die Verwaltung mit der Überprüfung der Punkte 1 – 3 zu beauftragen und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zu präsentieren.