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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 27/2023
Quartiersmanagement
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Beiträge zur Pflegeversicherung für Rentner

Viele von euch haben ja einen aktualisierten Rentenbescheid erhalten, da sich die Beiträge zur Pflegeversicherung ändern. Siehe auch meinen Artikel zur Änderung der Beiträge und Leistungen der Pflegeversicherung.

Da bei mir noch Fragen zum Beitrag zur Pflegeversicherung für RentnerInnen gelandet sind hier nochmal eine genauere Erklärung.

Die Ermäßigung beim Beitrag für Eltern mit mehr Kindern gelten nur bis die Kinder 25 Jahre alt sind. Wenn sie älter als 25 sind, gilt lebenslang die Befreiung vom Kinderzuschlag, von 0,6 %. Rentner und Rentnerinnen, die vor dem 1.1.1940 geboren wurden sind ebenfalls vom Kinderzuschlag befreit.

Daraus ergeben sich ab Juli 23 folgende Beiträge:

Hier eine Übersicht der Beitragssätze für Rentner ab 1.7.2023

RentnerInnen ohne Kinder, nach dem 1.1.1940 geboren

4%

RentnerInnen ohne Kinder, vor dem 1.4.1940 geboren

3,4%

RentnerInnen mit Kindern, die älter als 25 Jahre sind

3,4%

RentnerInnen mit Kindern unter 25 Jahren,

iehe Tabelle letzer Beitrag zum Thema

Noch gut zu wissen:

Rentner und Rentnerinnen müssen sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil bezahlen. Bei Beihilfeberechtigten bezahlt die Beihilfestelle den Arbeitgeberanteil in Höhe von 1,7 %, dementesprechend reduziert sich der Beitragsatz.

Ich hoffe, jetzt ist für alle ein bisschen klarer, wie die Beiträge ab 1.7.2023 berechnet werden. Bei Fragen könnt ihr euch aber gerne an mich wenden.

Quartiersmanagerin Ulrike Ganslmeier