Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 19.06.2023
TOP 1 Schülerbeförderung; Antrag auf Erhöhung der Beförderungspauschale durch das Busunternehmen Huber
Der Gemeinderat hat einer Erhöhung zugestimmt. Der Schülerbeförderungsvertrag ist entsprechend zu ändern. Die entstehenden überplanmäßigen Ausgaben im Haushalt 2023 werden vorab genehmigt.
Dorfplatzsanierung Seeon; Weiteres Vorgehen
Nach der ersten Präsentation zur möglichen Gestaltung des Dorfplatzes in Seeon und dem Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2022, in dem die Weiterführung des Bäckerbachprojekts beschlossen wurde, hat das Büro “Schelle Heyse Behr Landschaftsarchitektur“ nun eine erste Planung und Kostenschätzung erstellt und dem Gemeinderat vorgestellt.
Vorgesehen ist neben der Neugestaltung des Dorfplatzes, die Wiederherstellung der Uferbefestigung sowie ein Versorgungsgebäude mit integrierter WC-Anlage, Infowand und überdachten Sitzmöglichkeiten.
Nach einer ersten Anfrage könnte das Projekt durch das LEADER-Programm des Bayerischen Staatsministeriums gefördert werden. Des Weiteren besteht eine Zusage des Bezirk Oberbayern, Teilkosten für die Umgestaltung der Uferbereiche zu übernehmen, um die Attraktivität des Uferrundwegs zu steigern und den Blick über den See auf das Kloster zu verbessern.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, vorbehaltlich einer Förderung durch das LEADER-Programm und einer Kostenübernahme des Bezirk Oberbayern, das Vorhaben weiter zu forcieren. Für die Konkretisierung der Planungen sind von der Verwaltung entsprechende Fachbüros zu beauftragen.
Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Auberg-Nord West II" in Truchtlaching (Hochöder Straße 20/22); Aufstellungsbeschluss
Es sollen laut Antragsteller die Baugrenzen für Wohnhaus und Garagengebäude erweitert werden und ein geringfügiger Eingriff in die festgesetzte Grünfläche im Norden vorgenommen werden.
Da es sich bei den beiden Vorhaben um benachbarte Grundstücke handelt, soll hierfür eine gemeinsame Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden.
Bereits in der GR-Sitzung vom 23.05.2023 wurde die jeweilige Planung der beiden Bauvorhaben vorgestellt und der Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Auberg-Nord-West II“ für beide Grundstücke grundsätzlich zugestimmt.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die Aufstellung und Durchführung des beschleunigten Verfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Auberg-Nord-West II“ im Bereich der Grundstücke FlNrn. 698/1 und 698/2 Gmkg. Truchtlaching beschlossen.
Sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehen, sind von den Antragstellern zu übernehmen.
Die Auflagen zur sozialgerechten Bodenpolitik, wie Bauverpflichtung und Hauptwohnsitzbindung, sind in einem notariellen städtebaulichen Vertrag, welcher vor Satzungsbeschluss mit den Vorhabensträgern abzuschließen ist, zu regeln.
Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes zur Nutzung als PKW- und Traktorgarage in Seeon (Ischl 30)
Aktuell haben zwei Familien gemeinsam nur eine Garage zur Verfügung. Die alte bestehende Garage ist für Autos nicht mehr nutzbar, da sie direkt an der Straße liegt und die Ausfahrt bei dem heutigen Verkehr laut Antragsteller sehr gefährlich sei.
Beschluss: Der Gemeinderat hat zur beantragten Baugenehmigung das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
Ersatzbau (Abbruch des bestehenden Zweifamilienhauses und Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten) für das Wohngebäude in Seeon (Weinbergstraße 43); aktueller Planungsstand
Das Grundstück befindet sich in absolut exponierter Lage im Außenbereich, nördlich und unmittelbar im Uferbereich des Seeoner Sees, mit Blick zum historischen Kloster. Das Grundstück grenzt an sensible Schutzgebiete an. Die Planungen wurden zwischenzeitlich mit dem Landratsamt sowie Verwaltung abgestimmt und entsprechend angepasst. Weitere Anpassungen sollen noch erfolgen.
Der Gemeinderat hat die aktuelle Planung zur Kenntnis genommen.
Bekanntgabe des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020
Gemeinderat Thomas Reitmaier, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, stellte die Prüfung der Jahresrechnung 2020 vor. Die örtliche Prüfung ergab keine gravierenden Mängel. Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2020 unter Berücksichtigung der aufgeführten Prüfungserinnerungen mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, festzustellen.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2020 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, einstimmig festgestellt.
Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Beschluss über die Entlastung zur Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wurde einstimmig vom Gemeinderat festgestellt.
Hierbei belaufen sich die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben auf jeweils 10.879.964,86 € im Verwaltungshaushalt, 4.124.627,73 € im Vermögenshaushalt und somit 15.004.592,59 € im Gesamthaushalt. Der Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder beträgt 2.639.058,38 €. Der Schuldenstand beträgt 2.850.000,00 €.
Auch der anschließende Beschluss über die Entlastung zur Jahresrechnung 2020 erfolgte vom Gemeinderat einstimmig.