Titel Logo
Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug des BayStrWG; Widmung der Straße „Martinistraße“ in Seeon zur Ortsstraße

Widmung der Straße „Martinistraße“ in Seeon zur Ortsstraße

Bekanntmachung

I. Straßenbeschreibung

Name:

Martinistraße

FlNrn.:

629/7, 628 und 627/33 Gmkg. Seeon

Anfang:

Abzweigung vom Gewerbering, FlSt. 627/17 und 627/36 in nordwestlicher Richtung

Ende:

bis zum Grundstück FlNr. 629 und 628/6 Gmkg. Seeon

Länge:

170 m (inkl. Wendehammer)

Eigentümer:

Gemeinde Seeon-Seebruck

II. Verfügung

Die unter I. bezeichnete Straße wird zum 01.08.2022 gem. Art. 3 Abs. 3 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

III. Träger der Straßenbaulast

Gemeinde Seeon Seebruck

IV. Wirksamwerden

Wirksamwerden der Verfügung: 01.08.2022

V. Gründe für die Widmung

Die neue Erschließungsstraße „Martinistraße“ im Gewerbegebiet Seeon IV, FlNrn. 629/7, 628 und 627/33 Gmkg. Seeon erfüllt nach Ausbauzustand und Bedeutung gem. Art. 3 Abs. 3 BayStrWG die Kriterien einer Ortsstraße und wird gem. Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

(s. BA-Beschluss Nr. ... vom …………..)

VI. Einsicht

Die Verfügung kann während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus der Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, Zimmer-Nr. 17, eingesehen werden.

Bartlweber
Erster Bürgermeister