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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Meldung der Viehbestände Amtsblatt

Damit die Gemeinde Seeon-Seebruck den Wasserverbrauch der Großvieheinheiten (GVE) bei der Kanalabrechnung in Ansatz bringen bzw. die Rückerstattung der Konzessionsabgabe erbracht werden kann, benötigen wir jährlich Ihre aktuellen Viehbestände. Diese Viehbestände tragen Sie bitte in den beiliegenden Vordruck (auch abrufbar: www.seeon-seebruck.de/meldung-viehbestand) und reichen diesen bis spätestens 30. August jeden Jahres bei der Gemeindeverwaltung ein.

Für den Fall, dass die Meldung nicht oder verspätet eingereicht wird, können die GVE von Seiten der Verwaltung bei der Kanalabrechnung nicht berücksichtigt werden bzw. wird keine Konzessionsabgabe erstattet.

Die Meldung ist notwendig, da aus Datenschutzgründen eine anderweitige Erhebung nicht möglich bzw. zulässig ist.

Liste zur Meldung der Viehbestände siehe Seite ...