Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2023 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Truchtlaching-Auberg-Nord-West II“ im beschleunigten Verfahren als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" nach §13a BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
Auf den FlSt.-Nr. 698/1 und 698/2 sollen im Zuge der Innenentwicklung durch die Erweiterung der beiden Bestandsgebäude zwei neue Wohneinheiten geschaffen und somit eine intensivere Nutzung der Bestandsgebäude ermöglicht werden. Der Bebauungsplan lässt dies aktuell nicht zu. Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Der Beschluss, die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck, zu den üblichen Dienststunden unterrichten und bis zum 07.08.2023 zur Planung äußern.