Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 11.07.2022
TOP 2
Wohnprojekt Ischl; Nachtragsvereinbarung Nrn. 1 und 2 - Zimmer- und Holzbauarbeiten
Der Gemeinderat vergibt die Auftragsvergaben des Nachtrages 1 vom 19.05.2022 und des Nachtrags 2 vom 30.05.2022 an die Firma Reiter aus Seeon.
TOP 3
Wohnprojekt Ischl; Nachtragsvereinbarung Nrn. 1 und 2 – Baumeisterarbeiten
Der Gemeinderat vergibt die Auftragsvergaben des Nachtrages 1 vom 20.04.2022 und des Nachtrages 2 vom 20.04.2022 an die Firma Carl Rainer aus Trostberg.
TOP 4
Gehsteigsanierungen im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat beauftragt die Firma reQplan mit den Sanierungsarbeiten.
TOP 6
Löschwasserversorgung Engering
Der Gemeinderat beschließt, das Vorhaben fortzuführen und die Firma Posch Bau GmbH mit den Planungs- und Ausführungsarbeiten zu beauftragen.
Feuerwehrbedarfsplan
Gemäß der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz sollen die Gemeinden einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen um die Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgabe gewährleisten zu können. Ziel des Feuerwehrbedarfsplanes ist es, erstmalig den notwendigen Umfang der Feuerwehren der Gemeinde Seeon-Seebruck zu überprüfen und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit herzuleiten. Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan wurde von einem Sachverständigenbüro erstellt und während der Bearbeitungsphase von Vertretern der Verwaltung und der Leitung der Feuerwehren begleitet.
Herr Kreisbrandrat Christof Grundner und die jeweiligen Kommandanten der Feuerwehren Seeon, Seebruck und Truchtlaching waren bei der Sitzung anwesend und standen für Fragen zur Verfügung.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, den Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehren Seeon, Seebruck und in der vorgelegten Fassung vom 20.07.2022 als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Seeon-Seebruck umzusetzen.
Sachstand Dorfplatzgestaltung Seeon
Am 29.06.2022 fand am Dorfplatz Seeon eine erste, interaktive Veranstaltung, ein sogenanntes Workcafe, vom Büro Schelle Heyse Behr Landschaftsarchitektur statt. Um die Bürger/- innen so gut wie möglich in dieses Vorhaben mit einzubinden, wurden neben den Vertretern aus der Verwaltung der Gemeinde Seeon-Seebruck auch der Arbeitskreis Lebensqualität durch Nähe, Vereinsvorstände sowie Anlieger des Dorfplatzes eingeladen, um Ideen für eine mögliche Gestaltung des Dorfplatzes zu sammeln. Aus diesen Ideen hat das Büro Schelle Heyse Behr Landschaftsarchitektur zwischenzeitlich eine Präsentation entwickelt, die dem Gemeinderat vorgestellt wurde.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, das Bäckerbachprojekt weiterzuführen.
Hafendamm Seebruck "Längste Bergpanoramabank am Chiemsee"; Sachstand
Nach der Zustimmung des Ausschusses für Bau und gemeindliche Entwicklung für weitere Planungen des Hafendamms Seebruck, hat zwischenzeitlich das Büro Schelle Heyse Behr Landschaftsarchitektur eine Entwurfspräsentation erstellt sowie eine konkrete Planung entwickelt. Diese wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Eine erste Kostenschätzung für dieses Vorhaben ergab eine Summe von ca. 75.000 €, wobei diese durch eventuelle Eigenleistungen und eine LEADER Förderung i. H. von rd. 50 % reduziert werden könnte.
Beschluss: Vom Gemeinderat wurde beschlossen, das Projekt weiterzuführen mit veränderter Planung.
Antrag des Arbeitskreises Energie und Umwelt
Die Abstimmung in der Gemeinderatssitzung am 27.06.2022 zum Thema PV-Freiflächenanlagen Döging, südöstlich Ebering, Perading, Pattenham – Umsetzung mit Bürgerbeteiligung durch die VR Energiegenossenschaft Oberbayern Südost eG veranlasste den Arbeitskreis Energie und Umwelt dieses Ergebnis zu analysieren und den Arbeitskreis evtl. neu zu definieren. Hierzu wurde um Stellungnahme in der Gemeinderatssitzung gebeten.
Die einzelnen Punkte wurden durch 1. Bürgermeister Bartlweber erläutert.
7. Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Osterberg in Truchtlaching (Osterbergstraße 13); Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans "Truchtlaching-Osterberg" mit Begründung, in der Fassung vom 28.02.2022, des Architekten und Stadtplaner PartGmbB Wüstinger Rickert, Frasdorf, wurde vom Gemeinderat am 02.06.2022 gebilligt. Zugleich wurde beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung erfolgte vom 07.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 und wurde in der Gemeinderatssitzung verlesen.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die 16. Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Osterberg“ mit Begründung in der Fassung vom 18.07.2022 als Satzung beschlossen.
Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Kreuzbichl" in Truchtlaching (Samermoosweg 1); Billigungsbeschluss und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.03.2022 die Aufstellung und Durchführung des beschleunigten Verfahrens als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13 a BauGB für die 13. Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Kreuzbichl“ im Bereich des Grundstückes FlNr. 668 Gmkg. Truchtlaching, beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte vom 16.05.2022 bis einschließlich 30.05.2022 die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Aus der Öffentlichkeit wurden hierzu keine Stellungnahmen vorgebracht.
Beschluss: Der Gemeinderat hat den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Kreuzbichl“ mit Begründung in der Fassung vom 18.07.2022 gebilligt. Zugleich wurde die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Seeon-Schulstraße" in Seeon (Wiesenweg 2); Aufstellungsbeschluss und Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Aktuell sieht der Bebauungsplan die Bebauung mit einem Einzelhaus, 2 Vollgeschosse als Höchstgrenze, und eine Garage, welche nicht zu aufgestockt oder zu Wohnzwecken ausgebaut werden darf, vor. Die Aufstockung wird benötigt, um ein privates Büro einzurichten.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die Aufstellung und Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. Alle anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Wehrländer-Erweiterung" in Truchtlaching (An der Leite 6); Aufstellungsbeschluss und Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Das Haus soll zukünftig als Mehrgenerationen genutzt werden. Dafür ist laut Antragsteller eine Wohnerweiterung erforderlich. Da das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die Aufstellung und Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung für die Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Wehrländer-Erweiterung“ beschlossen. Alle anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Ein städtebaulicher Vertrag zu den Auflagen (z.B. Zweitwohnungsbeschränkung) wird im Zuge des Verfahrens vorbereitet und muss noch vor dem Satzungsbeschluss genehmigt und unterschrieben werden.
Nachbesprechung der Bürgerversammlung 2022
1. Bürgermeister Bartlweber ging auf die vergangene Bürgerversammlung 2022 am 01.07.2022 ein. Die Durchführung als Hybrid-Veranstaltung hat allgemein eine gute Resonanz erhalten. Die zukünftigen Bürgerversammlungen sollten, wenn möglich, wieder in einer Gaststätte stattfinden.