Formlose Zuschussanträge zum Besuch der Musikschule, für Schulkinder aus dem Gemeindegebiet, sollen bis spätestens 30.10.2022 bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Bitte eine Bestätigung der Musikschule/-lehrer und die Bankverbindung zur Überweisung des Zuschusses angeben. Ebenso ist das Geburtsdatum des Kindes zu vermerken.
Später eingereichte Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.