Öffentliche Zahlungsaufforderung
Steuertermin: 3. Quartal 2022
Zum 15.08.2022 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
(3. Quartal 2022)
Grundsteuer A und B 3. Rate
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 3. Rate
Wassergebühren-Vorauszahlung 3. Rate
Kanalgebühren-Vorauszahlung 3. Rate
Wir bitten um pünktliche Überweisung der fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Seeon-Seebruck.
Ansonsten ist die Gemeindekasse gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge zu erheben.
Bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) werden die fälligen Beträge - wie bisher- automatisch von Ihrem Bankkonto abgebucht.