Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.09.2022 die Durchführung der 14. Änderung des Bebauungsplans „Truchtlaching-Kreuzbichl“ im beschleunigten Verfahren als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" nach §13a BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
Auf der Flurstücks-Nr. 664/5 Gmkg. Truchtlaching soll im Zuge der Innenentwicklung ein Doppelhaus errichtet werden. Der Bebauungsplan lässt dies aktuell nicht zu. Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Der Beschluss, die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck, zu den üblichen Dienststunden unterrichten und bis zum 10.10.2022 zur Planung äußern.