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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserabgabe 2022 für Kleineinleiter

Gem. Art. 7 Abs. 1 BayAbwAG bleibt die Kleineinleitung von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser abgabefrei, wenn:

1.

es in einer Abwasserbehandlungsanlage (z.B.: in einer Kleinkläranlage nach DIN 4261) behandelt wird, oder

2.

der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage (z.B. einer Sammelkläranlage im Sinn des § 3 Nr. 6 EWS) zugeführt oder nach Abfallrecht beseitigt bzw. verwertet oder nach Maßgabe der Klärschlammverordnung in der jeweils gültigen Fassung verwertet wird. Hierzu ist eine Bestätigung der Gemeinde vorzulegen.

Wir bitten Sie deshalb, Belege für die Befreiung von der Abwasserabgabe für Kleineinleiter für das Jahr 2022 (z.B. Rechnung des Entsorgungsunternehmens) der Gemeinde Seeon-Seebruck bis spätestens 24.02.2023 vorzulegen.

Zu den Kleineinleitern zählen Immobilienbesitzer, deren Abwasser nicht in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.