Bisher war es gesetzlich so geregelt, dass sich Ehegatten nicht gegenseitig vertreten konnten, wenn einer aufgrund eines Unfalls oder einer Akutsituation nicht mehr entscheidungsfähig war. Falls keine Vorsorgevollmacht vorhanden war, musste eine Betreuung über das Betreuungsgericht eingerichtet werden. In den meisten Fällen wurde dann aber sowieso der Ehepartner als Betreuer eingesetzt.
Um die Ehegatten in einer meist schwierigen Situation zu entlasten, gilt ab 2023 das Notvertretungsrecht. Ehegatten dürfen sich in gesundheitlichen Angelegenheiten auch ohne Vollmacht oder Patientenverfügung gegenseitig vertreten. Sie dürfen die Gesundheitsfürsorge für sechs Monate übernehmen, wenn der andere Ehegatte bewusstlos ist oder wegen Krankheit seine eigenen Angelegenheiten rechtlich nicht regeln kann.
Diese Regelung erleichtert es den Angehörigen sehr, in der oft schwierigen Situation nach einem Unfall oder einer anderen akuten Erkrankungssituation, zu handeln. Denn bisher war es so, dass Ärzte den Ehegatten eigentlich keine Auskunft geben durften, wenn keine Vollmacht vorlag. Wichtige Entscheidungen, z.B. zur Durchführung einer OP können jetzt schneller entschieden werden. Und der sowieso oft sehr belastete Ehepartner muss nicht noch kurzfristig eine Betreuung beantragen. Voraussetzung für die Notvertretung ist allerdings, dass ein Arzt feststellt, dass der erkrankte Ehegatte nicht in der Lage ist, selbst seine gesundheitlichen Angelegenheiten zu regeln.
Die Notvertretungsregelung gilt aber nur für sechs Monate und nur für gesundheitliche Angelegenheiten. Wenn danach noch die Notwendigkeit besteht für den Erkrankten zu entscheiden oder auch andere Entscheidungen getroffen werden müssen, z.B. finanzieller Natur, muss eine Betreuung beantragt werden.
Dies gilt natürlich alles nur, wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorhanden ist. Das Erstellen einer Vorsorgevollmacht wird von rechtlicher Seite her empfohlen, da die Betroffenen damit selbst regeln können, wer für sie entscheiden darf, wenn sie selber dies nicht mehr können. Mit einer Patientenverfügung legen sie fest, welche Behandlungen noch erfolgen sollen, wenn Sie selber nicht mehr entscheiden können.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können beim Notar erstellt werden. Oder sie nutzen die Vordrucke der Betreuungsstelle des Landkreises Traunstein (www.traunstein.com/buerger-verwaltung/betreuungsstelle).
Quartiersmanagerin Ulrike Ganslmeier informiert ebenfalls über die Thematik und hilft beim Ausfüllen der Vordrucke. Die Vordrucke der Betreuungsstelle können im Rathaus abgeholt werden.