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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Thomas Reitmaier als Gemeinderat vereidigt

In der Sitzung vom 19.09.2022 hat Herr Michael Regnauer sein Ehrenamt als Gemeinderat niedergelegt. Als Listennachfolger rückt Herr Thomas Reitmaier nach. Dieser hat bereits seine Bereitschaft zur Annahme des Mandates bzw. zur Leistung des vorgeschriebenen Eides bestätigt. Seine Mitgliedschaft im Gemeinderat begann mit Ablegung des gesetzlich vorgeschriebenen Eides, sowie der Vereidigung durch den 1. Bürgermeister.

„Ich heiße Herrn Reitmaier als neues Gemeinderatsmitglied herzlich willkommen“, so Bürgermeister Martin Bartlweber. „Ich bin mir sicher, dass wir schnell gut zusammenarbeiten, um auch weiterhin effizient und lösungsorientiert die Gemeinde voranzubringen. An der Stelle auch nochmals mein herzlicher Dank an Herrn Regnauer, der uns viele Jahre sehr unterstützt hat im Gemeinderat. Ich wünsche ihm alles Gute und hoffe natürlich, ihn manchmal noch als Gast in der Sitzung begrüßen zu dürfen. “

Zur Info:

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 haben Gemeinderatsmitglieder gem. Art. 48 Abs. 1 S. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Möglichkeit, ihr Amt niederzulegen, ohne dass es hierfür eines wichtigen Grundes oder einer besonderen Erklärung bedarf. Erfolgt die Amtsniederlegung während der Amtsperiode, ist der Gemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 S. 2 GLKrWG verpflichtet, die Niederlegung durch Beschluss festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Eine Zurückweisung der Amtsniederlegung ist nicht möglich. Gemäß Art. 48 Abs. 1 S. 3 GLKrWG rückt sodann der jeweilige Listennachfolger als neues Gemeinderatsmitglied nach.