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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Führerscheinumtausch

Informationen über Fristen & Co.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

„alte“ Führerscheine (grau/rosa) mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998

Geburtsjahr

des Inhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss:

vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

EU-Kartenführerschein ab Ausstellungsdatum 01.01.1999

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.03.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments ist entscheidend. Bei Scheckkartenführerscheinen finden Sie dies unter Nr. 4 a (auf der Vorderseite).

Notwendige Unterlagen

Antragsformular (erhältlich bei der Gemeinde, Führerscheinstelle oder online unter www.traunstein.bayern)

aktueller Führerschein

Personalausweis oder Reisepass

aktuelles biometrisches Passbild

ggf. Karteikartenabschrift, jedoch nur, wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wurde

zusätzlich können z. B. bei LKW-Klassen weitere Unterlagen zur Verlängerung erforderlich sein (augen-/ärztliches Attest)

Der Antrag auf Umtausch kann nur persönlich bei der Gemeinde oder Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, in welcher Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind.

Die Kosten für den Umtausch betragen derzeit 25,30 Euro.

Hinweise

Sofern Ihr Kartenführerschein bereits ein Gültigkeitsdatum unter Nr. 4b (auf der Vorderseite) enthält, muss bereits vor Ablauf dieses Datums ein neuer Führerschein beantragt werden.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass es schon jetzt bei der Benutzung alter Papier-Führerscheine (grau/rosa) zu Anerkennungsproblemen im Ausland kommen kann.

Befristung

Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine ist nach der neuen Richtlinie auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft jedoch nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

Kontakt

Gemeinde Seeon-Seebruck, Einwohnermeldeamt, Zimmer EG 05, Römerstraße 10, 83358 Seebruck, Tel. 08667/8885-40

oder

Landratsamt Traunstein, Führerscheinstelle, Kotzinger Straße 6, 83278 Traunstein, Tel. 0861/58-7686 oder 0861/58-494