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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern

Im gesamten Gemeindegebiet wachsen viele Bäume, Sträucher und Hecken über die Zäune bzw. in Gehsteige und Straßen (auch Feldwege) hinein oder verdecken Verkehrszeichen und Sichtdreiecke.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern und älteren Mitbürgern, die besonders gefährdet sind, weiterhin zu gewährleisten, sind sämtliche überhängende Äste, überwuchernde Sträucher sowie Hecken umgehend auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit die Straßen- und Gehwegbereiche wieder frei benutzbar sind und der Winterdienst nicht beeinträchtigt ist. Insbesondere Sichtdreiecke und Verkehrszeichen müssen freigeschnitten werden.

Wir verweisen besonders auf die Einhaltung der Mindest-Lichtraumprofile, welche in den einschlägigen Vorschriften wie folgt geregelt sind.

a)

Lichtraum bei Straßen:

Breite = Straßenbreite zuzüglich je Straßenseite 0,5m

Höhe = 4,5 m über Straßenoberkante

b)

Lichtraum beim Gehweg:

Breite = Gehweg zuzüglich 0,25m

Höhe = 2,5m über Gehwegoberkante

Wir bitten deshalb alle Grundstückseigentümer zu prüfen, ob Hecken bzw. Äste zurückgeschnitten werden müssen und diese Arbeiten dann umgehend auszuführen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf Haftungsfolgen bei Unfällen aufmerksam gemacht, die auf störenden Bewuchs zurückzuführen sind.