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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkauf im Bieterverfahren

A. Verfahrensregelungen

1.

Allgemeines

Die Gemeinde Seeon-Seebruck veräußert insgesamt das Grundstück Flst 410 der Gemarkung Seeon (Alte Dienststelle in Seeon, Weinbergstraße 6) nach den von der Gemeinde Seeon-Seebruck ausgearbeiteten und im Amtsblatt sowie im Internet veröffentlichten Vergabekriterien (Vergabeverfahren).

Das Grundstück wird an den meistbietenden Interessenten veräußert (Bieterverfahren).

2.

Veräußerung

Die Gebote sind auf dem beigelegten Gebotsblatt abzugeben

3.

Angebotsunterlagen

Die formalisierten Angebotsunterlagen („Gebotsblatt“, Entwurf eines Kaufvertrages, Verfahrensregelungen etc.) werden von der Gemeinde Seeon-Seebruck zur Verfügung gestellt.

Um ein wirksames Kaufangebot abzugeben, müssen folgende Unterlagen form- und fristgerecht im verschlossenen Umschlag bei den Notaren Mehler und Dr. Hamberger in deren Geschäftsstelle Traunreut eingereicht werden (Auf dem verschlossenen Umschlag deutlich sichtbar mit Kennzeichnung „Höchstgebotsverfahren, Alte Dienststelle in Seeon, Weinbergstraße 6“):

a.

Eigenhändig unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Anschreiben (Anlage 1).

b.

Eigenhändig unterschriebenes Gebotsblatt (Anlage 2).


Hinweise zur Ausfüllung des Gebotsblatts:

Für das Gebot muss das beiliegende Gebotsblatt verwendet werden. Selbsterstellte Dokumente werden nicht akzeptiert.

Jeder Interessent kann ein Gebot abgeben. Das angegebene Mindestgebot darf nicht unterschritten werden.

c.

Anerkennung dieser Verfahrensregelungen gegen Unterschrift (s. unten)

d.

Es soll eine aktuelle Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes des Europäischen Wirtschaftsraumes in Höhe des Gebotes oder eine bankbeglaubigte Kopie eines aktuellen Kontoauszugs des Bieters über eine Guthabenhöhe in mindestens der Höhe des abgegebenen Gebotes, welches sofort verfügbar sein muss, als Anlage beigelegt werden (nicht angefügt – ist selbst über Kreditinstitut zu beschaffen). Die Beifügung einer Finanzierungsbestätigung ist für ein formwirksames Kaufangebot nicht zwingend.

e.

Die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein; Vorder- und Rückseite) der bietenden Person, bzw. der bietenden Personen (bspw. bei Ehegatten); bei Abgabe eines Gebots durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (= GbR) jeweils eine Kopie der gültigen Lichtbildausweise von allen Gesellschaftern.

Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen vollständig in einem verschlossenen DIN-A4-Umschlag mit dem äußerlich gut sichtbaren Vermerk „Höchstgebotsverfahren, Alte Dienststelle Seeon, Weinbergstraße 6“ bis zum Ende der Gebotsfrist ausschließlich bei den Notaren Mehler und Dr. Hamberger, Geschäftsstelle Traunreut, Kantstraße 1a in 83301 Traunreut eingegangen sein.

Die Gebotsfrist endet am Montag, den 19. Dezember 2022 um 17:30 Uhr.

Sind die vorstehend geforderten Unterlagen bei Abgabe nicht vollständig und/oder nicht formgerecht oder werden die Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, wird das Gebot nicht berücksichtigt; ein Nachreichen/Nachbessern von geforderten Unterlagen nach dem Ende der Gebotsfrist ist nicht mehr möglich!

Fehlt der äußerlich gut sichtbare Vermerk „Höchstgebotsverfahren, Alte Dienststelle Seeon, Weinbergstraße 6“ auf dem Umschlag und/oder ist dieser nicht verschlossen, wird das Gebot dadurch nicht unwirksam; das Gebot wird dennoch berücksichtigt, vorausgesetzt die Unterlagen sind vollständig und ordnungsgemäß-; es kann in diesem Fall jedoch sein, dass der Umschlag vom Notariat vor dem Abgabetermin mangels Kennzeichnung geöffnet wird.

4.

Vergabe

Nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Kaufangebote werden die abgegebenen mit dem sichtbaren Vermerk versehenen Umschläge durch einen Notar unter Beiziehung des Bürgermeisters der Gemeinde Seeon-Seebruck geöffnet.

Über die Einhaltung der Formvorschriften entscheidet der Notar bzw. der Notarvertreter im Einvernehmen mit dem Bürgermeister nach Prüfung der Unterlagen.

Die formwirksamen Gebote werden sodann sortiert (betragsmäßig höchste zuerst). Wenn zwei auf den vollen Euro betragsgleiche Gebote abgegeben werden, entscheidet das durch den Notar zu werfende Los.

Der Zuschlag erfolgt sodann nach den folgenden Bedingungen:

(1)

Den ersten Zuschlag erhält derjenige Bieter, der das betragsmäßig höchste Gebot abgegeben hat.

(2)

Derjenige Bieter, der nach den vorstehenden Vergabebedingungen den Zuschlag für das Grundstück erhalten hat, bekommt die Gelegenheit zum Abschluss eines notariell zu beurkundenden Kaufvertrages. Dies teilt ihm die Gemeinde Seeon-Seebruck unverzüglich nach dem Zuschlag mit. Kommt ein notarieller Kaufvertrag mit dem Bieter aus Gründen, die dem Bieter zuzurechnen sind, nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung zustande, bekommt der Nächsthöchstbietende den Zuschlag.

Ich / wir erkenne(n) hiermit diese Verfahrensregeln als für uns verbindlich an.

Von der beiliegenden Beschreibung der Sicherung der im Fall des Vertragsschlusses habe(n) ich/wir Kenntnis genommen.

Ort, Datum

Unterschrift


B. Sicherungen der Bindungen im Rahmen der vertraglichen Regelungen

Die Gemeinde Seeon-Seebruck veräußert das Grundstück Flst 410 der Gemarkung Seeon (Alte Dienststelle in Seeon, Weinbergstraße 6). Das Objekt soll durch den Erwerber selbst genutzt oder durch seinen Ehegatten oder Verwandte von ihm oder seinem Ehegatten in gerader Linie genutzt werden. Die Sicherung dieser Verpflichtungen erfolgt im Kaufvertrag. Im Einzelnen werden folgende Regelungen vertraglich vereinbart:

1.

Eigennutzung oder Nutzung durch Ehegatten und/oder Abkömmlinge.

2.

Die Gemeinde lässt sich ein Rückerwerbsrecht einräumen. Dieses kann die Gemeinde geltend machen, wenn

-

der Käufer einer Selbstnutzungsverpflichtung des Vertragsgrundstücks, wie vorstehend beschrieben, für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages nicht nachkommt

-

das Vertragsgrundstück innerhalb von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages ohne Zustimmung der Gemeinde Seeon-Seebruck weiterveräußert werden soll,

3.

Wird das Rückerwerbsrecht geltend gemacht, so kann die Rückübertragung des Vertragsgegenstands gegen Erstattung des Schätzwertes, der vom Gutachterausschuss des Landratsamts Traunstein verbindlich festgestellt wird, (ohne Erwerbsnebenkosten) verlangt werden. Sämtliche Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, und die Grunderwerbsteuer hat die Gemeinde Seeon-Seebruck zu tragen. Lastenfreistellungskosten hat der Erwerber zu tragen.


 — Anlage 1

Höchstgebotsverfahren „Alte Dienststelle

Seeon Weinbergstraße 6“

Notare Mehler und Dr. Hamberger

Geschäftsstelle Traunreut

Kantstraße 1a

83301 Traunreut

Anschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich/wir möchten das Objekt Alte Dienststelle Seeon Weinbergstraße 6, Flst 410 Gemarkung Seeon, erwerben. Hierzu geben wir die auf dem von uns unterzeichneten Gebotsblatt eingetragenen Gebote verbindlich ab.

Diesem Anschreiben sind beigefügt:

o

eigenhändig unterzeichnetes Gebotsblatt;

o

eigenhändig unterzeichnete Anerkennung der Verfahrensregelungen;

o

aktuelle Finanzierungsbestätigung (nicht zwingend)

o

Kopie eines gültigen Lichtbildausweises.

Ort, Datum  —  Unterschrift


 — Anlage 2

Gebotsblatt für einen Grunderwerb hinsichtlich der Alten Dienststelle Seeon, Weinbergstraße 6:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich / wir möchte(n) das vorbezeichnete Grundstück erwerben und geben hierzu nachfolgendes, verbindliches Gebot ab:

Bitte beachten Sie:

Das Gebot muss auf einen vollen Betrag in Euro lauten

Ich / wir bestätigen(n) hiermit, dass ich / wir ein beziffertes Angebot (samt Anlagen) ohne Zusätze und Bedingungen im verschlossenen Umschlag abgebe(n).

Ort, Datum

Unterschrift