Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 92, FlNr. 1294 der Gemarkung Seeon (Höllthal)
I. Straßenbeschreibung des einzuziehenden Teils:
Name: Weg in Höllthal
FlNr.: 1294 Gmkg. Seeon
Anfangspunkt: Höllthal Nr. 11 in nördlicher Richtung
Endpunkt: Einmündung öffentlicher Feld- und Waldweg FlNr. 1311 Gmkg. Seeon
Länge: 450 m
Eigentümer: Gemeinde Seeon–Seebruck
Baulastträger: die Eigentümer der angrenzenden Flurstücke Nrn. 1389 und 1292 Gmkg. Seeon
II. Verfügung
Der unter I. bezeichnete öffentliche Feld- und Waldweg wird gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG zum 20.02.2022 eingezogen.
III. Wirksamwerden
20.02.2022
IV. Gründe für die Einziehung
Da der Weg mittlerweile jede Verkehrsbedeutung verloren hat, seine Benutzung also nicht mehr im öffentlichen Interesse liegt, kann der Weg eingezogen werden.
V. Einsicht
Die Verfügung kann während der üblichen Geschäftszeiten bei der Gemeinde Seeon-Seebruck, Rathaus Seebruck, Römerstraße 10, Bauamt – Zimmer Nr. 17, eingesehen werden.