Der Ausschuss für Bau und gemeindliche Entwicklung hält seine regelmäßigen Sitzungen vor der Gemeinderatssitzung jeweils montags um 17 Uhr ab. In diesem Ausschuss sollen insbesondere die laufenden Bauangelegenheiten beschließend abgehandelt werden. Weitere Sitzungen mit vorberatendem Schwerpunkt beruft der Vorsitzende nach eigenem Ermessen ein.
Ortsbesichtigung und weiteres Vorgehen alte Tourist-Info in Seebruck (Am Anger 1)
Vor der Sitzung des Ausschusses für Bau und gemeindliche Entwicklung fand ein Ortstermin bei der alten Tourist-Info in Seebruck, Am Anger 1 statt.
Das Anwesen darf nur der öffentlichen Nutzung dienen. Daher ist vorgesehen, dass hier Vereine ihre Fahnen unterstellen können, Gemeinschaftsräume entstehen und ggf. auch Kunstausstellungen stattfinden sollen. Die Verwaltung soll eine Kostenaufstellung veranlassen sowie Förderungen abstimmen.
Beschluss: Der Ausschuss hat der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zugestimmt. Kosten für die Umsetzung sollen dem Gemeinderat aufgezeigt und Förderungen abgestimmt werden.
Bauantrag zur Errichtung eines offenen Kälberstallgebäudes zur Weidehaltung mit Miststätte Seebruck (Burgham)
Laut Antragstelle muss der Umbau vorgenommen werden, um den neusten tierschutzrechtlichen Stand zu halten, da dies im alten Stallgebäude (Baujahr etwa 1930 Umbau 1970) nicht mehr umsetzbar sei.
Beschluss: Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Bekanntgaben:
Genehmigungsfreistellung zur Aufstockung und Einbau einer Wohnung in Truchtlaching (Wehrländerstraße 9);
Genehmigungsfreistellung zum Neubau einer Wohneinheit an das Bestandsgebäude in Truchtlaching (Samermoosweg 1);
Ankündigung: Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges in Seeon (Höllthal)
Der Weg wurde am 27.09.1962 von der damaligen Gemeinde Seeon zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Er beginnt beim Anwesen Höllthal 11, führt in nördliche Richtung und mündet nach 450 m in den öffentlichen Feld- und Waldweg FlNr. 1311 Gmkg. Seeon.
Der Weg wurde inzwischen mit einem Nebengebäude und einer Biogasanlage überbaut. Dies war möglich, da der Weg in der Natur einen anderen Verlauf hat. Da der Weg mittlerweile jede Verkehrsbedeutung verloren hat, seine Benutzung also nicht mehr im öffentlichen Interesse liegt, kann er eingezogen werden.
Beschluss: Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.