über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Seeon-Seebruck für das Grundstück Seeoner Str. 13 in Truchtlaching
Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2022
Die Gemeinde Seeon-Seebruck erlässt gemäß § 25 Abs. 1 BauGB aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.11.2022 folgende
Vorkaufssatzung
§ 1
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf das Grundstück Fl.Nr. 1219 der Gemarkung Truchtlaching. Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt, der für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung maßgebend ist, dargestellt:
§ 2
Vorkaufsrecht
Der Gemeinde Seeon-Seebruck steht zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und der städtebaulichen Entwicklung für die von der Gemeinde in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen im Sinne des § 25 BauGB innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung ein Vorkaufsrecht zu.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.