Titel Logo
Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vorkaufsrechtssatzung Seeoner Straße 13, Truchtlaching

Satzung

über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Seeon-Seebruck für das Grundstück Seeoner Str. 13 in Truchtlaching

Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2022

Die Gemeinde Seeon-Seebruck erlässt gemäß § 25 Abs. 1 BauGB aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.11.2022 folgende

Vorkaufssatzung

§ 1

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf das Grundstück Fl.Nr. 1219 der Gemarkung Truchtlaching. Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt, der für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung maßgebend ist, dargestellt:

§ 2

Vorkaufsrecht

Der Gemeinde Seeon-Seebruck steht zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und der städtebaulichen Entwicklung für die von der Gemeinde in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen im Sinne des § 25 BauGB innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung ein Vorkaufsrecht zu.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Seebruck, den 16.11.2022

Martin Bartlweber
Erster Bürgermeister