Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 24.10.2022
TOP 1 - Wohnprojekt Ischl; Nachtragsvereinbarung Nr. 1 – Fliesenarbeiten
Der Gemeinderat hat den Auftrag des Nachtrages 1 vom 26.09.2022 an die Firma Pirzer, Regenstauf vergeben.
TOP 3 - Tourist-Info; Anschaffung einer neuen Software
Der Gemeinderat hat der Anschaffung der neuen Software Wintop von der Firma Reif Systemtechnik zugestimmt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 zu veranschlagen.
Änderung des Bebauungsplanes "Seeon-Schulstraße" in Seeon (Wiesenweg 2); Billigungsbeschluss und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Seeon-Schulstraße“ im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte vom 29.07.2022 bis einschließlich 17.08.2022 die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Aus der Öffentlichkeit wurden hierzu keine Stellungnahmen vorgebracht.
Beschluss: Der Gemeinderat hat den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Seeon-Schulstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 11.11.2022 gebilligt. Zugleich wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
31. Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Wehrländer" in Truchtlaching (Seeoner Straße 15); Billigungsbeschluss und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.06.2022 die Aufstellung und Durchführung des beschleunigten Verfahrens als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte vom 04.07.2022 bis einschließlich 18.07.2022 die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Aus der Öffentlichkeit wurden hierzu keine Stellungnahmen vorgebracht.
Beschluss: Der Gemeinderat hat den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Wehrländer“ mit Begründung in der Fassung vom 11.11.2022 gebilligt. Zugleich wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Präsentation zum Teilabbruch des bestehenden Gebäudes, Anbau und Aufstockung des bestehenden Gebäudes, Neubau Carports, Neubau Tiefgarage in Seeon (Werlinstraße 9)
Für das Projekt fand bereits ein Workshop mit den Nachbarn statt. Die Bauherren stellen das Ergebnis aus dem Workshop sowie das geplante Vorhaben vor. Die Bavaria Privat Invest KG, möchte auf dem Grundstück in der Werlinstraße 9 einen Teilabbruch des bestehenden Gebäudes, Anbau und Aufstockung des bestehenden Gebäudes, Neubau eines Carports sowie einer Tiefgarage realisieren. Von den Bauherren ist geplant, dass auf diesem Grundstück ein Wohngebäude mit 4 Vollgeschoßen und ca. 20 - 25 Wohneinheiten entstehen soll. Ein Teil der benötigten PKW-Stellplätze ist vorgesehen in einer Tiefgarage und weitere im Norden, hinter dem Wohngebäude, im Hanggelände unterzubringen.
Um prüfen zu können, ob die notwendige Infrastruktur bzw. Erschließung und Kanalkapazitanzen für die neu entstehenden Wohneinheiten gegeben sind, muss die Anzahl der Wohneinheiten konkretisiert werden. Zudem sind mit den Vorhabensträgern entsprechende Auflagen und Sozialbindungen wie z.B. Zweitwohnungsausschluss, Bauverpflichtung, Vorkaufsrechte usw. vorab zu vereinbaren. Zur Prüfung, ob eine derartige Wohnraumverdichtung in dem ländlich gewachsenen Niederseeon verträglich ist, soll vor Einleitung eines notwendigen Bauleitplanverfahrens eine Vorbestimmung mit der Genehmigungsbehörde und notwendigen Fachstellen durchgeführt werden.
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für das Grundstück in Truchtlaching (Seeoner Straße 13)
Gemäß § 25 BauGB kann die Gemeinde Seeon-Seebruck in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Mit einer Vorkaufssatzung wird für die Gemeinde lediglich ein Vorkaufsrechttatbestand begründet.
Das ca. 2.700 m² große Grundstück, mit einem überschaubaren Baurecht von ca. 150 m², wird aktuell im Bieterverfahren angeboten. Um hier eine geordnete städtebauliche Entwicklung durchführen zu können und zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum, ist diese Vorkaufsrechtssatzung notwendig.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Seeon-Seebruck im Bereich des Grundstückes in Truchtlaching (Seeoner Straße 13) (Vorkaufsrechtssatzung) beschlossen.
Bundwerkstadel Ischl; Sachstand und weitere Vorgehensweise
In der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2022 wurde über das weitere Vorgehen in Bezug auf den Bundwerkstadel Ischl beraten und beschlossen. Der Gemeinderat beschloss, dass Interessenten bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit haben, ein ausgearbeitetes Konzept für die zukünftige Nutzung des Bundwerkstadels vorzulegen. Der Gemeindeverwaltung sind keine Konzepte für die weitere Nutzung des Bundwerkstadels Ischl eingegangen. Interesse am Bundwerkstadel zeigte die Ischler Dorfgemeinschaft.
Es soll zunächst eine Konkretisierung der Ideen von der Ischler Dorfgemeinschaft erfolgen um diese dann im Gemeinderat vorzustellen.
Energieversorgung; Abschluss von Stromlieferungs-Anschlussverträgen
Die Gemeinde hat sich an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (2022-2026), über den Bayerischen Gemeindetag und der Firma Kubus beteiligt. Mitte Oktober wurde der Gemeindeverwaltung das Ausschreibungsergebnis vorgelegt, welches keinen Vertragsabschluss beinhaltet. Daraufhin wurde eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb durchgeführt. Angebote gingen ein von: Energiesüdbayern, Stadtwerke Görlitz, Seebrucker Energiegenossenschaft, E.ON
Beschluss: Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister bevollmächtigt, im Rahmen des Eilgeschäftes den Zuschlag an ein Versorgungsunternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.