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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorkaufsrechtssatzung Scheitzenberg, Seeon

Satzung

über das besondere Vorkaufsrecht

der Gemeinde Seeon-Seebruck für die Grundstücke FlNr. 2176, 2176/8 und 2176/9 – Scheitzenberg in Seeon

Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2022

Die Gemeinde Seeon-Seebruck erlässt gemäß § 25 Abs. 1 BauGB aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.11.2022 folgende

Vorkaufssatzung

§ 1

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die Grundstücke mit den FlNrn. 2176, 2176/8 und 2176/9 der Gemarkung Seeon. Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt, der für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung maßgebend ist, dargestellt:

§ 2

Vorkaufsrecht

Der Gemeinde Seeon-Seebruck steht zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und der städtebaulichen Entwicklung für die von der Gemeinde in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen im Sinne des § 25 BauGB innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung ein Vorkaufsrecht zu.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Seebruck, den 30.11.2022

Martin Bartlweber
Erster Bürgermeister