über das besondere Vorkaufsrecht
der Gemeinde Seeon-Seebruck für die Grundstücke FlNr. 2176, 2176/8 und 2176/9 – Scheitzenberg in Seeon
Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2022
Die Gemeinde Seeon-Seebruck erlässt gemäß § 25 Abs. 1 BauGB aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.11.2022 folgende
Vorkaufssatzung
§ 1
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die Grundstücke mit den FlNrn. 2176, 2176/8 und 2176/9 der Gemarkung Seeon. Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt, der für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung maßgebend ist, dargestellt:
§ 2
Vorkaufsrecht
Der Gemeinde Seeon-Seebruck steht zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und der städtebaulichen Entwicklung für die von der Gemeinde in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen im Sinne des § 25 BauGB innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung ein Vorkaufsrecht zu.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.