über das besondere Vorkaufsrecht
der Gemeinde Seeon-Seebruck für die Grundstücke FlNr. 53 und FlNr. 55 an der Ludwig-Thoma-Straße – Hotel Post in Seebruck
Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2022
Die Gemeinde Seeon Seebruck erlässt gemäß § 25 Abs. 1 BauGB aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.11.2022 folgende
Vorkaufssatzung
§ 1
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf das Grundstück FlNr. 53 und das Grundstück FlNr. 55 der Gemarkung Seebruck. Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt, der für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung maßgebend ist, dargestellt:
§ 2
Vorkaufsrecht
Der Gemeinde Seeon-Seebruck steht zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und der städtebaulichen Entwicklung für die von der Gemeinde in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen im Sinne des § 25 BauGB innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung ein Vorkaufsrecht zu.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.