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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung BP Malerwinkel § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Seeon-Seebruck hat in seiner Sitzung vom 02.06.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Malerwinkel“ in Seebruck, am südwestlichen Rand des Gemeindegebietes von Seeon-Seebruck im Ortsteil Lambach direkt am Chiemsee, beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst die Flurstücks-Nrn. 983/2, 987, 988, 990, 990/2, 993/3, 998/5, 998/6, 998/8, 1488, 1489, 1490/1 und 1490/2 sowie Teilflächen der Flurstücks-Nrn. 998, 937 (Staatsstraße St2095) und 993 (Stichstraße im Nordosten) und liegt sämtlich in der Gemarkung Seebruck.

Die Bekanntmachung über den Einleitungsbeschluss erfolgte am 01.07.2022 im Amtsblatt der Gemeinde Seeon-Seebruck.

In seiner Sitzung vom 28.11.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Seeon-Seebruck den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Malerwinkel“ in der Fassung vom 18.11.2022 inkl. Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Entwurf samt Begründung, Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und textlicher Festsetzungen sowie die Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), der Artenschutzfachbeitrag, der Kartierbericht, das Gutachten zur Natura 2000-Vorprüfung und das Bodengutachten liegen in der Zeit vom

09.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023

im Rathaus der Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck, zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter www.seeon-seebruck.de (Bürgerservice & Rathaus, Bauleitplanung) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Ebenso wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG.

Seebruck, den 30.11.2022
Bartlweber
Erster Bürgermeister