Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstr. 10, 83358 Seebruck
Az.:10-028-1-5
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seeon-Seebruck folgende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
§ 1
Änderung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 21.05.2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Seeon-Seebruck Nr. 21 vom 24.05.2019, wird wie folgt geändert:
1.)
§ 9a Abs. 2 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
| bis | 4 m³/h | 125,00 €/Jahr |
| bis | 10 m³/h | 296,00 €/Jahr |
| bis | 16 m³/h | 499,00 €/Jahr |
| über | 16 m³/h | 796,00 €/Jahr |
Dies entspricht einem Nenndurchfluss
| bis | 2,5 m³/h | 125,00 €/Jahr |
| bis | 6 m³/h | 296,00 €/Jahr |
| bis | 10 m³/h | 499,00 €/Jahr |
| über | 10 m³/h | 796,00 €/Jahr |
2.)
§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser
| bei reiner Einleitung von Schmutzwasser | 2,41 €, |
| bei Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser | 2,85 €. |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Dienstsiegel