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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung zur BGS-EWS 01.01.2023

Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstr. 10, 83358 Seebruck

Az.:10-028-1-5

Änderungssatzung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seeon-Seebruck folgende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 21.05.2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Seeon-Seebruck Nr. 21 vom 24.05.2019, wird wie folgt geändert:

1.)

§ 9a Abs. 2 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

Dies entspricht einem Nenndurchfluss

2.)

§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser

bei reiner Einleitung von Schmutzwasser

2,41 €,

bei Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser

2,85 €.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Seebruck, den 05.12.2022

Dienstsiegel

Martin Bartlweber
1. Bürgermeister