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Seeon-Seebrucker Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung zur BGS-WAS 01.01.2023

Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstr. 10, 83358 Seebruck

Az.:10-028-1-3

Änderungssatzung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seeon-Seebruck folgende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.05.2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Seeon-Seebruck Nr. 21 vom 24.05.2019, wird wie folgt geändert:

1.)

§ 9a Abs. 2 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

Dies entspricht einem Nenndurchfluss

2.)

§ 10 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,80 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn

1.

ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder

2.

der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder

3.

sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch angibt.

(3) Für den Verbrauch von Bauwasser bis zum Einbau des Zählers wird eine Pauschalgebühr von 100,00 € netto (zuzüglich Mehrwertsteuer) erhoben.

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Seebruck, den 05.12.2022

Dienstsiegel

Martin Bartlweber
1. Bürgermeister