Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seeon-Dorf“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Auf den FlSt.-Nrn. 705 und 706 sowie Teilflächen der FlSt.-Nrn. 385 und 804/1 Gmkg. Seeon soll ein Wohnquartier mit Schwerpunkt Wohnen und Seniorenwohnungen mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie eine Tagespflegeeinrichtung entwickelt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Seeon-Dorf“ sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Der Beschluss, die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Seeon-Seebruck, Bauamt, Römerstraße 10, 83358 Seebruck, zu den üblichen Dienststunden unterrichten und bis zum 04.01.2023 zur Planung äußern.