Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 16.01.2023
TOP 1 Errichtung einer PV-Anlage; Kindergarten Seebruck - Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat das Angebot der Firma S-Tech angenommen. Die Kosten sind im Haushalt 2023 zu veranschlagen.
TOP 2 Erneuerung Brücke Malerwinkel; Vergabe Planungsleistungen
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Ingenieurbüro Dippold & Gerold aus Prien a. Chiemsee mit den weiteren Planungsleistungen für die „Erneuerung Brücke Malerwinkel“ zu beauftragen.
TOP 3 Erschließung Baugebiet Eglseer Feld; Vergabe Planungsleistungen
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Ingenieurbüro Dippold & Gerold aus Prien a. Chiemsee mit den Planungsleistungen für die Erschließung des Baugebiets „Eglseer Feld“ nachträglich zu beauftragen.
Vorstellung Betriebskonzept Scheitzenberg Viseon Leben
Das Gebäude steht seit Jahren leer. Es fanden in den letzten Jahren immer wieder Besprechungen zwischen dem Eigentümer, Bürgermeister Bartlweber und der Verwaltung hinsichtlich möglicher Nutzungskonzepte statt. Nun soll auf dem Anwesen ein Lern- und Begegnungsort entstehen. Laut Eigentümer sei „Viseon Leben“ ein offener Raum der Begegnung, der Regeneration und der Bildung, mit einem ausgewogenen Freizeit- und Bildungsangebot.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Bebauungsplan “Seeon-Scheitzenberg“ mit seiner festgesetzten Gebietsart “SO Hotel / Gastronomie“ zu erhalten ist und dieser nicht durch andere Nutzungsarten gefährdet werden darf.
Zur vollumfänglichen Beurteilung der Umsetzung ist vom Antragsteller ein entsprechender Bauantrag, einschließlich vollumfängliches und funktionales Betriebskonzept, Nachweis zur Umsetzung des Betriebskonzeptes, Finanzierungskonzept sowie Stellplatznachweis vorzulegen.
Änderung des Bebauungsplanes "Truchtlaching-Wehrländer" in Truchtlaching (Alzweg 9); Billigungsbeschluss und Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.05.2022 die 30. Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Wehrländer“ im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ beschlossen.
Die Öffentlichkeit hatte vom 06.05.2022 bis einschließlich 20.05.2022 die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Aus der Öffentlichkeit wurden hierzu keine Stellungnahmen vorgebracht. Vom Planungsbüro Wüstinger, Frasdorf, wurde ein entsprechender Planentwurf ausgearbeitet.
Beschluss: Der Gemeinderat hat den Entwurf zur 30. Änderung des Bebauungsplanes „Truchtlaching-Wehrländer“ mit Begründung in der Fassung vom 21.12.2022 einstimmig gebilligt. Zugleich wurde beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
5. Änderung des Bebauungsplanes "Seeon-Nord“ in Seeon (Abt-Dullinger-Weg 1); Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
Die Gemeinde hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.06.2022 die Durchführung des beschleunigten Verfahrens für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Seeon-Nord“ im Bereich des Grundstückes FlNr. 403/2 Gmkg. Seeon beschlossen.
Nachdem der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes am 10.10.2022 vom Gemeinderat gebilligt wurde, erfolgte vom 21.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Alle Verfahrensunterlagen, Stellungnahmen und Abwägungen wurden zusammenfassend aufgezeigt und erläutert.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Seeon-Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 25.11.2022 als Satzung beschlossen.
Änderung des Bebauungsplanes "Seeon-Schulstraße in Seeon (Wiesenweg 2); Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.07.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Seeon-Schulstraße“ im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ für das Grundstück FlNr. 710/11 Gmkg. Seeon beschlossen.
Nachdem der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung vom Gemeinderat am 14.11.2022 gebilligt wurde, erfolgte in der Zeit vom 22.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Alle Verfahrensunterlagen, Stellungnahmen und Abwägungen wurden zusammenfassend aufgezeigt und erläutert.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Seeon-Schulstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 11.11.2022 als Satzung beschlossen.
Bauvoranfrage zum Ausbau des Dachgeschosses und Umbau des Erd- und Obergeschosses zur Schaffung einer vierten Wohneinheit und Errichtung eines Anbaus auf der Westseite als Eingangsbereich und Wohnraumerweiterung sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe als Zugang zum Obergeschoss auf dem Grundstück FlNr. 710/3 Gmkg. Seeon (Wiesenweg 5)
Laut Antragsteller soll im Ober- und Dachgeschoss für den Sohn mit Familie eine eigene Wohneinheit entstehen. Für den Neubau des Doppelhauses mit Doppelgarage (Wiesenweg 3 u. 5) wurde am 15.09.1997 von der Gemeinde eine Genehmigungsfreistellung erteilt.
Das Bauvorhaben widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes, u. a. wegen der Zulässigkeit von insgesamt drei Wohneinheiten, sowie der Festsetzung von zwei Stellplätzen je Wohneinheit. Da sich in der östlichen Doppelhaushälfte bereits zwei Wohneinheiten befinden, wären mit der zusätzlichen Wohnung somit hier insgesamt 8 Stellplätze erforderlich. Vom Antragsteller können jedoch nur 7 Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden.
Mit der vorliegenden Bauvoranfrage bittet der Bauwerber um Stellungnahme, ob von Seiten der Gemeinde einer Abweichung zur Anzahl der festgesetzten Stellplätze wegen eines fehlenden Stellplatzes zugestimmt werden würde.
Das Gremium sieht eine Abweichung zur Stellplatzfestlegung problematisch, da zudem auch Parkplätze für Besucher benötigt werden und dadurch vermehrt der Wiesenweg zugeparkt werden würde.
Beschluss: Der Gemeinderat hat der Abweichung zur Anzahl der festgesetzten Stellplätze, aufgrund des fehlenden 8. Stellplatzes, nicht zugestimmt.
Bauleitplanung "PV-Anlage Pavolding" - Sachstand und Entscheidung über weiteres Vorgehen
Laut Landratsamt befindet sich die Fläche im „landschaftlichen Vorbehaltsgebiet“. Hier wäre nach derzeitiger Rechtslage nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn im Gemeindegebiet keine weiteren Flächen für PV-Freiflächenanlagen möglich wären, eine Genehmigung zu erreichen. Nachdem derartige Flächen möglich sind, kann eine Genehmigung des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Von den Antragstellern wurde nun mit E-Mail vom 25.01.2023 beantragt, das Bebauungsplanverfahren noch mal „ruhen“ zu lassen.
Beschluss: Der Gemeinderat hat den Antrag zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Bauleitplanverfahren „PV-Anlage Pavolding“ weiterhin ruhen zu lassen.
Abbruch "Gruber Alm"; Kosten und Ermächtigung zur Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten
Vom Gemeinderat wurde bereits am 15.11.2021 beschlossen, die Abbrucharbeiten für das Jahr 2023 auszuschreiben und hierfür ein entsprechendes Planungsbüro zu beauftragen. Der Abbruch soll, nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde, aus artenschutzrechtlichen Gründen noch außerhalb der Vogelbrutzeit, voraussichtlich Mitte Februar 2023, begonnen werden.
Beschluss: Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Ersten Bürgermeister Bartlweber für die Beauftragung der Abbrucharbeiten „Gruber Alm“, lt. Kostenschätzung in Höhe von ca. 170.000 € brutto, eine Ermächtigung zu erteilen.
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; 1. Änderung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat in ihrer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Personalkosten festgesetzt. Aufgrund der gemeindlichen Satzung werden für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst je Stunde Wachdienst 15,10 € erhoben. Aufgrund der Gesetzesänderung sind 16,90 € zu erheben.
Beschluss: Der Gemeinderat hat die Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren beschlossen.
CSU-Winterklausurtagung 2023; Verzicht auf Weiterverrechnung der Feuerwehrgebühren
Die CSU-Winterklausurtagung 2023 fand in der Zeit vom 06.01.2023 bis 08.01.2023 im Kloster Seeon statt. Während der CSU-Klausurtagung 2023 hat die Freiwillige Feuerwehr Seeon (wie in den Vorjahren) wieder den Parkplatzdienst übernommen. Bereits in den Vorjahren wurde auf die Weiterverrechnung von Feuerwehreinsatzkosten und Bauhofaufwendungen verzichtet. Hauptgrund hierfür ist der überaus positive, bundesweite Werbeeffekt.
Ergebnis: Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die während der CSU-Klausurtagung 2023 anfallenden Einsatzkosten und Aufwendungen der Freiwilligen Feuerwehr Seeon nicht weiter verrechnet werden. Wie in den vergangenen Jahren wird ein Zuschuss i. H. v. 2.000 € an die Freiwillige Feuerwehr Seeon ausgezahlt.