Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Seebruck-Postberg An der Alz" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den FlSt.-Nrn. 55, 53, 23, 21 und 21/2 in der Gemarkung Seebruck. Im Planungsgebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Gastronomie und Hotel gesichert werden. Des Weiteren ist ein wichtiges städtebauliches Ziel der Erhalt der ortsbildprägenden Situation der (Haupt-) Gebäude - Hausnummer 8 und 10. Beide Gebäude sind im äußeren Erscheinungsbild ortsbildprägend, städtebaulich dominant und ortsgestalterisch von hoher Bedeutung. Dies ergibt sich insbesondere durch die von der Ludwig-Thoma-Straße aus prägnante Lage direkt an der Straße und der Ensemble bildenden Situation.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Seebruck-Postberg An der Alz“ sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Der Beschluss, die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck, zu den üblichen Dienststunden unterrichten und bis zum 11.01.2023 zur Planung äußern.